Germaringen – Mittelfinger auf Radarbild

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Lkrs. Ostallgäu/Germaringen + 14.01.2013 + 13-0073

radar-57Der ausgestreckte Mittelfinger vom Fahrer eines Pkw führte zu einem Strafverfahren wegen Beleidigung gegen ihn. Die Tat wurde durch ein Radarfoto belegt.

Bereits Anfang Dezember 2012 führte ein Beamter der Verkehrspolizei Kempten auf der B12 zwischen Kaufbeuren und Buchloe eine Geschwindigkeitsmessung durch. Verwendet wurde hierbei ein Messgerät, welches die Größe des Fahrzeuges erkennt und bei dem fahrzeugbezogenen Geschwindigkeitslimit das Foto auslöst, sofern die für das Fahrzeug geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.
Gegen 17 Uhr löste die Radarmessung ein Foto aus. Es erkannte ein größeres Fahrzeug und ging von einer geltenden Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h aus, welche zum Zeitpunkt der Messung mit fast 75 km/h überschritten worden wäre.


Im Rahmen der nachträglich durchgeführten Qualitätskontrolle stellte der messende Beamte fest, dass dieses Fahrzeug aufgrund seiner Zulassung aber 100 km/h hätte fahren dürfen. Auch wenn demnach kein Geschwindigkeitsverstoß begangen wurde, löschte die Verkehrspolizei das Bild nicht, sondern ermittelte weiter.
Der Grund: auf dem Bild ist der Fahrer mit drei weiteren Insassen zu sehen. Der Fahrer zeigte zum Aufnahmezeitpunkt dem Radarwagen – und somit dem messenden Polizeibeamten – deutlich den sogenannten „Stinkefinger“; offenbar seine Meinung zur polizeilichen Verkehrsüberwachung.
Vielleicht war sogar nicht der Verdacht einer Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern diese beleidigende Geste der Grund für die vom Gerät automatisch erfolgte Fotoauslösung.
Den Fahrer des Wagens jedenfalls erwartet ein Strafverfahren wegen Beleidigung, welches der Staatsanwaltschaft Kempten vorgelegt wird. Mittlerweile steht fest, dass es ich beim Fahrer um einen 24-jährigen Mann aus dem Landkreis Augsburg handelte. Dieser wird aber nicht nur das Strafverfahren zu erwarten haben, sondern auch ein Verwarnungsgeld – denn auf dem Foto war auch deutlich zu sehen, dass der Beleidiger nicht angegurtet war.