Günzburg – Ermittlungen zum tödlichen Bahnunfall

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Lkrs. Günzburg/Günzburg + 07.01.2013 + 13-0038

Im Fall des Bahnunfalls vom Abend des 27.12.2012, bei dem zwei 15-jährige Mädchen ums Leben kamen, konnte die Polizeiinspektion Günzburg zwischenzeitlich weitere Erkenntnisse gewinnen.

27-12-2012 guenzburg bahnunfall zwiebler new-facts-euAuswertung der Elektronischen Fahrtenregistrierung

Die Elektronische Fahrtenregistrierung (EFR), wurde mittlerweile über die Bundespolizei von einer Zentralen Auswertestelle der Deutschen Bahn gesichtet und ausgewertet.
Dadurch konnte festgestellt werden, dass der Signalgeber funktionierte und für den Zug freie Fahrt und kein Haltgebot galt. Trotzdem wurde vom Triebfahrzeugführer eine Schnellbremsung eingeleitet, was die EFR bestätigt. Festgestellt wurde weiterhin, dass der Triebfahrzeugführer mit dem Regionalexpress eine geringere Geschwindigkeit als die an diesem Übergang erlaubten 60 km/h gefahren ist.
Aufgrund mehrerer Zeugenaussagen ist davon auszugehen, dass der Triebfahrzeugführer ein Pfeifsignal als Warnung des herannahenden Zuges abgab. Wie bereits unmittelbar nach dem Unfall festgestellt worden war, war der Triebfahrzeugführer zum Zeitpunkt des Vorfalles auch verkehrstüchtig. Nach derzeitigem Ermittlungsstand kann dem Triebwagenführer kein Fehlverhalten zur Last gelegt werden.

Vernehmungen stehen noch aus

Um der 16-Jährigen, welche zusammen mit den beiden tödlich Verunglückten die Bahngleise überquert hatte, eine Trauerzeit zu ermöglichen, wurde ihre Vernehmung seitens der Polizei zeitlich zurückgestellt.
Ebenfalls noch nicht vernommen wurde der 39-jährige Triebfahrzeugführer, da er wegen des Unfalles einen schweren Schock erlitt. Seine Vernehmung erfolgt in den nächsten Tagen durch die Bundespolizei.
Die durch die Staatsanwaltschaft Memmingen angeordnete Obduktion des Leichnams der beiden Mädchens ergab, dass aufgrund der Schwere der Verletzungen keine ärztliche Hilfe mehr möglich war.
Anhaltspunkte, dass die Mädchen unter dem Einfluss berauschender Mittel gestanden haben, liegen nicht vor.
Für die Günzburger Polizei geht die Ermittlungsarbeit weiter. Insbesondere hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Bahnanlagentechnik stehen Untersuchungen aus. Daneben werden noch weitere Vernehmungen durchgeführt.
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft Memmingen entscheiden, ob ein unfallanalytisches Gutachten hinsichtlich des Unfallherganges erstellt werden wird. Ein am Unfallort befindlicher Gutachter hat noch am Tatabend die für sein Gutachten notwendigen Spuren gesichert.

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