Singen – Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamten – 64-Jähriger erlag Verletzungen

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Singen + 02.11.2012 + 12-2588

Pol-Waffe new-facts-euBeim Vollzug eines staatsanwaltschaftlich angeordneten Vorführbefehls  wurde am Freitag Nachmittag, 02.11.2012, ein Beamter des Polizeireviers Singen in einer Wohnung in der Singener Südstadt von einem 64-jährigen, alkoholisierten Mann mit einem Revolver bedroht.

Ein Angehöriger hatte zuvor zwei Beamten die Wohnung geöffnet. Als sie das Schlafzimmer des Mannes betraten, richtete er beidhändig die Waffe auf einen der Polizisten. Der mehrmaligen Aufforderung den Revolver niederzulegen, kam er nicht nach.  Daraufhin kam es zum Schusswaffengebrauch seitens des Beamten. Der 64-Jährige wurde getroffen. Er verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Der Leichnam wurde beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft Konstanz ordnete eine Obduktion der Leiche in der Rechtsmedizin in Freiburg an.

Die Ermittlungen ergaben mittlerweile, dass es sich bei dem Revolver um keine echte, sondern lediglich um eine täuschend echt aussehende Schusswaffe handelte. 

Staatsanwaltschaft Konstanz sowie die Landespolizeidirektion Freiburg übernahmen die Ermittlungen.