Kempten – Kontrollaktion in Kemptener Glücksspielszene

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Kempten/Allgäu | 12.04.2012 | 12-0810

polizisten-38Bei einer geplanten Kontrollaktion gegen das organisierte Glückspiel überprüften Beamte der Polizeiinspektion Kempten und des Einsatzzuges Kempten am Mittwoch Abend, 11.04.2012, 15 Spielhallen, Internet-Cafes und Gaststätten nach den einschlägigen Vorschriften der Gewerbeordnung und der Spielverordnung. Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag regelt die ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen, um sicherzustellen, dass betrügerische Machenschaften und sonstige Folge- und Begleitkriminalität illegalen Glücksspiels abgewehrt wird. Das Ziel ist es, die Spielsucht zu bekämpfen, bzw. ihre Entstehung frühzeitig zu verhindern und den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Dazu soll das Glücksspiel begrenzt und in geordnete Bahnen gelenkt werden. Hierbei liegt der Verfolgungsrahmen bei Ordnungswidrigkeiten bei 500.000 €. Wie sich bei vorangegangenen kleineren Kontrollen bereits herausstellte, werden die Vorschriften unter fadenscheinigen Ausreden umgangen, um die Geldgewinne der Automatenbetreiber zu optimieren.

Immer wieder wird beobachtet, dass bei Sportwetten die staatliche Monopolstellung umgangen wird, indem die Zulassung der Spielräume als Internet-Cafes und Finanzvermittlungsbüros getarnt werden. Wegen solcher Verstöße erwartet die schwarzen Schafe Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch wegen des Veranstaltens von unerlaubtem Glückspiel. Weiter wurden beispielsweise Vorschriften über Anzahl, Beschaffenheit und Betrieb von Geldspielautomaten und sogenannten Fun-Games, bei denen die Gewinnmöglichkeit in einem Punktesystem besteht, überprüft. Nach dieser Aktion erstattet die PI Kempten jetzt neben 4 Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft noch 12 Ordnungswidrigkeitenanzeigen an die Stadtverwaltung Kempten und das Landratsamt Oberallgäu. Die Steuerschätzungen beim Finanzamt mit den steuerlichen Nachzahlungen dürften erheblich ausfallen. Informationen zur Spielsucht erhält man in den einschlägigen Internetforen und bei den Krankenkassen.