Abmahnschreiben per Email einer Rechtsanwaltskanzlei „Dr. Kroner & Kollegen“

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Hinweis | 22.03.2012 | 12-0651

Polizei-Bayern-Wappen2Gewerbsmäßiger Betrug durch die Versendung von Abmahnschreiben beschäftigt seit Mitte März 2012 deutschlandweit die Polizeibehörden, so auch die Dienststellen des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Deutschlandweit erhalten Email-Nutzer von einer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen“ aus München die Mitteilung, dass sie angeblich mehrere Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung der Filesharingplattform „megaupload.com“ begangen hätten. Zur Abwendung von Schadensersatzansprüchen wird der Internetnutzer aufgefordert, 146,95 EUR auf ein Konto bei einer slowakische Bank zu überweisen. Sollte es nicht zu einer Zahlung des Vergleichsangebotes bis zu einem bestimmten Stichtag kommen, wird mit einer gerichtlichen Klage gedroht.

Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West teilt diesbezüglich mit, dass der genannte Rechtsanwalt bzw. die Kanzlei „Dr. Kroner & Kollegen“ in München nicht existent sind. Zudem wird im Schreiben lediglich eine Mobilfunknummer als Kontakt angegeben. Auch die Tatsache, dass die Zahlung auf ein Konto bei einem slowakischen Kreditinstitut zu tätigen sei, sollte die Empfänger misstrauisch machen. Die Homepage der angeblichen Kanzlei wurde zwischenzeitlich gelöscht. Die genannte Filesharingplattform „megaupload.com“ wurde bereits im Januar durch die US-Behörden vom Netz genommen.

Die Polizei rät eindringlich dazu, keinerlei Zahlung zu leisten. Vielmehr sollte die Email des angeblichen Rechtsanwalts sofort gelöscht werden. Es sollte jedoch beachtet werden, dass es bei der Nutzung sogenannter Filsharingplattformen durchaus auch zu berechtigten Schadensersatzforderungen kommen kann, nachdem der Nutzer seine eigenen Dateien (überwiegend Spielfilme) bei der Nutzung derartiger Programme zur Verfügung stellt. Dies stellt regelmäßig einen Verstoß nach dem Urheberrechtsgesetz dar.