Laupheim – Verdacht des Totschlags – Beschuldigter in Untersuchungshaft

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Lkrs. Biberach/Laupheim | 07.10.2011 | 11-1138

HandschellenWie berichtet ist es am Mittwoch, 05.10.2011, in einem Reihenhaus in der Kantstraße in Laupheim zu einem Tötungsdelikt gekommen. Die 75-jährige Hausbesitzerin wurde Opfer des Verbrechens. Ein 42-jähriger Mieter wurde am Mittwochabend im Tatgebäude in seiner Wohnung festgenommen und steht unter dringendem Tatverdacht. Das Amtsgericht Biberach hat am Donnerstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ravensburg einen Haftbefehl wegen Verdacht auf Totschlag gegen ihn erlassen.

Gegen eine 26-jährige Exfreundin des Tatverdächtigen aus Ulm ergab sich im Laufe der Ermittlungen ebenfalls ein Verdacht auf Mittäterschaft, der sich nach derzeitigem Stand der Ermittlungen jedoch nicht erhärtet hat. Die vorläufige Festnahme der Frau wurde am Donnerstag vom Amtsgericht mangels dringenden Tatverdachts wieder aufgehoben.

Das Verbrechen wurde der Polizei am Mittwoch gegen 17 Uhr von einem Bekannten des Tatverdächtigen gemeldet. An diesen hatte sich der 42-Jährige einige Stunden nach der Tat per Telefon gewandt. Bisherigen Ermittlungen zufolge gingen dem Tötungsdelikt Streit um Mietschulden sowie um Geld voraus, das die 75-Jährige der Exfreundin des Beschuldigten geliehen hatte.

Die Obduktion der Leiche in der Gerichtsmedizin in Ulm hat am Donnerstagnachmittag als Todesursache Ersticken ergeben. Vermutlich wurde das Opfer mit bloßen Händen erwürgt oder mit einem noch nicht näher bekannten Gegenstand erdrosselt. Als Tatzeit kommt der Mittwochvormittag in Betracht; genaue Untersuchungen zum Todeszeitpunkt dauern noch an.

Der 42-jährige Beschuldigte kroatischer Herkunft ist bereits mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten, unter anderem wegen Verkehrs- und Eigentumsdelikten. Zuletzt war er arbeitslos und hatte Alkoholprobleme. Er wohnte bis zu seiner Festnahme alleine im Dachgeschoß des Reihenhauses und hatte zu seiner  Vermieterin regelmäßigen Kontakt.

Die Arbeit der Ermittlungsgruppe geht weiter. Vernehmungen, Spurenabklärung und –auswertung, Bewertung von Untersuchungsergebnissen der Gerichtsmedizin und des Landeskriminalamtes Stuttgart sowie die genaue Rekonstruktion des Tathergangs beschäftigen die Kriminalbeamten in den nächsten Tagen.

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