Ottobeuren – Der erste Pilotlehrgang zum „Feuerwehrführerschein“ ist gestartet

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Lkrs. Unterallgäu/Ottobeuren/Memmingerberg + 23.03.2013 + 13-0518

21-03-2013 kreisbrandinspektion unterallgäu feuerwehrführerschein pilotlehrgang pöppel new-facts-eu20130323 titel

Die Änderungen in den Führerscheinklassen und die Vereinheitlichung der Vorschriften im Bereich der Europäischen Union, hatten sich in den vergangen Jahren auch bei den Feuerwehren ausgewirkt. Einsatzfahrzeuge unter 7,5 Tonnen durften plötzlich nicht mehr von jedem Führerscheinbesitzer geführt werden. Auf Initiative des Deutschen Feuerwehrverbandes und der Innenministerkonferenz wurde der „Feuerwehrführerschein bis 7,5 to“ ins Leben gerufen. Es wurde ein Rahmenausbildungsplan erlassen. Die Schulungen zum Erwerb des Feuerwehrführerscheins wurde in die Hand der Feuerwehren gelegt.

Auf Ebene der Kreisbrandinspektion des Landkreises Unterallgäu startete am Donnerstag Abend, 21.03.2013, bei der Feuerwehr Ottobeuren, der erste Pilotlehrgang zum Feuerwehrführerschein. Donnerstag und Freitag stand die 4,5-stündige theoretische Ausbildung auf dem Programm. Die neuen Kraftfahrer wurden unterrichtet in der Straßenverkehrsordnung, die Nutzung von Sonder- und Wegerechte, Gefahren des Totenwinkels, Einschätzung des Raumbedarfs eines Einsatzfahrzeuges, Beschleunigen, Bremsen, Kurvenverhalten u.v.m. Der theoretische Teil wurde mit einem Wissenstest abgeschlossen. Am Samstag Vormittag, 23.03.2013, trafen sich Ausbilder und Schüler auf dem Gelände des Allgäu-Airports in Memmingerberg. In einem geschlossenen Bereich mussten die jungen Fahrer ihr Können im praktischen Teil der Unterweisung zeigen und zahlreiche fahrtechnische Aufgaben lösen.

21-03-2013 kreisbrandinspektion unterallgäu feuerwehrführerschein pilotlehrgang pöppel new-facts-eu20130321 Ausbilder

Jeder Aspirant auf den neuen Feuerwehrführerschein muss nun noch eine 45-minutige Prüfungsfahrt absolvieren. Ein Ausbilder aus dem 12-köpfigen Ausbilderteam wird dabei den Fahrer auf seiner Fahrt begleiten, Aufgaben und Anweisungen und erteilen und dann mit seiner Unterschrift bestätigen, dass der Fahrneuling Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen führen darf.

 

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