Im Nebenjob Feuerwehrfrau bzw. -mann

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Ehrenamt Feuerwehr + 01.10.2012 + 12-2337

IMG 4473„Was, sie machen das nicht hauptberuflich???“, hören viele Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren öfters. Viele in der Bevölkerung meinen, dass die Einsatzkräfte die nach fünf bis zehn Minuten am Schadensort eintreffen damit ihr tägliches Brot verdienen. Tatsächlich leisten die meisten Feuerwehrangehörigen freiwillig und ehrenamtlich ihren Dienst, mit allen Schwierigkeiten die sich daraus in der Familie und am Arbeitsplatz ergeben.

Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Nach dem Feuerwehrgesetz hat jede Gemeinde die Pflichtaufgabe, im Gemeindegebiet dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden, sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben für die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen zu sorgen und diese zu unterhalten.

Der Feuerwehrdienst wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, ehrenamtlich geleistet. Feuerwehrdienstleistende haben an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Feuerwehrdienst können alle Gemeindebewohner, vom vollendeten 18. Lebensjahr an leisten; er endet in der Regel mit dem vollendeten 63. Lebensjahr.

Das bedeutet, dass alle Mitglieder der Wehr ehrenamtlich, d.h. unbezahlten Dienst am Mitmenschen in ihrer Freizeit leisten. Ihr Motto lautet hierbei: „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz ist streng genommen jede volljährige Person verpflichtet, Dienst in der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr zu leisten. Dieser Verpflichtung wirken die Feuerwehrvereine entgegen, in dem sie für die gemeindliche Einrichtung „Freiwillige Feuerwehr“ Einsatzkräfte werben und zur Verfügung stellen.

Für Einsätze müssen Arbeitgeber freiwillige Feuerwehrleute vom Dienst freistellen. Sie bekommen hierfür den Verdienstausfall von der Gemeinde erstattet. Auch bei Schulungen und Lehrgängen an den staatlichen Feuerwehrschulen findet diese Regelung Anwendung. Allerdings bekommen die Ehrenamtlichen immer mehr Probleme bei der Freistellung vom Arbeitsplatz, weil der Arbeitsdruck in den Firmen immer höher wird und nicht jeder alles „stehen und liegen lassen“ kann, um zum Feuerwehreinsatz zu fahren.

Oberster Dienstherr der Wehr ist der/die Bürgermeister/in der Gemeinde oder der/die Oberbürgermeister/in der Stadt bzw. die Landrat/-rätin. Die Leitung der Wehr obliegt dem Kommandanten/der Kommandantin. Er/Sie ist für die Organisation sowie die Einsatzbereitschaft der Wehr verantwortlich und Ansprechpartner für die Verwaltung.