Kommentar – Warum berichten wir nicht über Suizid

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SuizidSuizid, die Selbsttötung – und da steckt schon die Antwort auf die Frage in der Überschrift drin. „Selbst“, jemand entscheidet für sich, er will aus dem Leben scheiden, weil er nicht mehr damit zu recht kommt. Er trifft eine persönliche Entscheidung und das fällt meiner Meinung nach in den Bereich „Persönlichkeitsrechte“, die man auch als Redaktion beachten und respektieren sollte.
Aus Sicht der Medizin sind Suizide und Suizidversuche in vielen Fällen ein Symptom einer behandlungsdürftigen psychischen Störung wie einer Depression, bipolaren Störung, Schizophrenie, starker Schmerzen oder anderer schwerer Leiden, Krankheiten oder Behinderungen, die der betroffene Mensch nicht mehr länger ertragen will. Einigkeit besteht in der Suizidforschung, dass durch frühzeitige medikamentöse Behandlung und professionelle therapeutische Hilfe einem Menschen zwar geholfen, er aber letztlich nicht mit Sicherheit von einer Selbsttötung abgehalten werden kann.
Es gibt Suizide bzw. Versuche, die im öffentlichen Raum stattfinden, auf Bahnstrecken, an Brücken, u.a. Orten. Hier wird das Ereignis von einem Teil der Öffentlichkeit wahrgenommen und greift in den Alltag der Menschen ein, hier prüfen wir, in wie weit eine Berichterstattung notwendig ist, bzw. die Öffentlichkeit einen Anspruch auf Information hat. Hier kann es dann passieren, dass wir über einen Verkehrsunfall berichten, es klar ist, dass es sich um einen Suizid handelt, wir diesen aber nicht das explizit erwähnen. Was hinter verschlossen Türen passiert, ist eine persönliche Angelegenheit der Betroffenen. Hier haben wir kein Recht in diese Privatsphäre einzudringen.
Gerade beim Thema „Suizid“ sollte man einen Schritt zurücktreten und sehr genau abwägen als Redaktion. Frauen und Männer, die diesen Weg aus dem Leben wählen, sehen sich oft vor einem Trümmerfeld und erkennen keinen Ausweg mehr. Betroffen ist auch das Umfeld, Familie, Freunde, Arbeitskollegen, alle sind vom Suizid gefangen. Aus diesem Grund gilt es hier Persönlichkeitsrechte zu achten und mit viel Fingerspitzengefühl vorzugehen.

Kommentar von Thomas Pöppel