Rot an der Rot | Alles eine Frage der Darstellung – informiert Bürgermeisterin Irene Brauchle offen und ehrlich?

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Bürgermeisterin Brauchle hat anlässlich der Gemeinderatssitzung am Montag, 26.02.2024, die Fragen und den Antrag eines Bürgers beantwortet (siehe hier). Dieser hatte zu Beginn der Gemeinderatsitzung am 29.01.2024 Fragen zu einem Grundstücksgeschäft gestellt und zu einem zivilen Gerichtsverfahren, wo die Gemeinde gegen einen Anwohner klagt (siehe hier).

Die Beantwortung der Fragen durch die Bürgermeisterin Brauchle hat nichts neues zu Tage gebracht. Allerdings hat sie bestätigt, dass ihr Ehemann den Oldtimer vom Grundstückverkäufer gekauft hat. Es stehen weiter Ungereimtheiten und ein „Geschmäckle“ im Raum.

Rechtsaufsicht beim Landratsamt Biberach

Die Redaktion hatte noch am Abend des 29.01.2024 (22.16 Uhr), während die Gemeinderatssitzung noch lief, die Rechtsaufsicht beim Landratsamt über die im Raum stehenden Vorwürfe gegen die Bürgermeisterin per eMail informiert. Der Leiter des Kommunalamtes beim Landratsamt Biberach hatte sich auch am Folgetag telefonisch bei der Redaktion gemeldet und mitgeteilt, dass er Frau Brauchle entsprechend angeschrieben und um Stellungnahme gebeten hat. Hierzu gibt es auch eine entsprechende eMail seitens der Rechtsaufsicht.

In einer eMail von der Rechtsaufsicht an die Bürgermeisterin der Gemeinde Rot a.d. Rot vom 21.02.2024, die die Bürgermeisterin veröffentlicht hat, liest man auf einmal, Zitat: „Auf Ihren Wunsch (Anm. d. Red.: Frau Bürgermeister Brauchle) hin haben wir die vorgebrachten Sachverhalte anhand umfangreicher von Ihnen vorgelegter Protokolle und Verträge geprüft.“ Hier besteht ein gravierender Widerspruch.

Spannend war auch ein Telefonat der Redaktion mit der Rechtsaufsicht, in dem eine Mitarbeiterin erwähnte, dass der Vorgang des Grundstückserwerbs gar nicht erneut geprüft wurden, sondern man hat hier Bezug auf die Prüfung 2018 genommen. Neu war der Umstand für die Rechtsaufsicht bezüglich des Erwerbs des Oldtimer-Traktors durch den Ehemann der Bürgermeisterin. Hier legte Frau Brauchle einen Vertrag zwischen dem Verkäufer und ihrem Mann vor.  Da es sich hier um ein Geschäft mit einem „unbeteiligten Dritten“ handelt, wurde dies nur zur Kenntnis genommen und nicht weiter geprüft.

Die Gemeindeordnung sieht in der Kommentierung Geschäfte unter Beteiligung des Ehepartners kritisch und diese unterliegen einer besonderen und intensiven Prüfung. Hier hätte sich gehört, dass die Bürgermeisterin mehr Transparenz hätte walten lassen müssen und den Kauf zumindest dem Gemeinderat hätte mitteilen sollen.

Weiter steht immer noch die Frage offen, warum der Verkäufer des Traktors an den Ehemann der Bürgermeisterin verkauft hat, zu einem Preis, der unterhalb der Gebote Dritter für den Oldtimer war. Hier hat die Sache einfach ein „Geschmäckle“, das nach wie vor, viel Raum für Spekulation lässt.

Ein Interessent, der den Oldtimer kaufen wollte, bestätigte den Wert des Fahrzeuges mit 5.000 bis 8.000 Euro. Er hat für den Kauf 5.000 Euro geboten. Der Verkäufer sagte mehrfach, „Den Oldtimer (Traktor) gibt es nur mit dem Gebäude und der Flur.“, das hat er der Redaktion an Eidesstatt versichert.

In der eMail von der Rechtsaufsicht an die Bürgermeisterin Brauchle heißt es auch „Alle vorgebrachten Punkte liegen einige Jahre zurück und wurden bereits damals durch die Rechtsaufsicht, das Regierungspräsidium bzw. gerichtlich untersucht.“ Auch diese Formulierung ist fehlerhaft und enthält eine Unwahrheit. Der Sachverhalt um den Erwerb des Traktors war nie Thema eines Prüfungsverfahrens, da dieses erst mit der Fragestellung durch den Bürger am 29.01.2024 bekannt wurde. Auch ist es unwahr, dass der Kauf des Grundstückes durch ein Gericht überprüft wurde. Es gab ein Verfahren vor dem Amtsgericht Biberach und ein weiteres vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. In beiden Fällen war es jedoch so, dass bereits bei Verfahrensbeginn die Gerichte die Frage stellten, ob der Kläger, hier der Bürger, überhaupt Klageberechtigt war. Aus diesem Grund wurden beide Anträge, vor einer gerichtlichen Überprüfung, des Sachverhalts durch die Gerichte, zurückgezogen, somit kam es zu keinem Zeitpunkt zu einer gerichtlichen Überprüfung des Grundstückserwerbs. Am Donnerstag, 14.03.2024, teilt das Landratsamt Biberach folgendes zu diesem Punkt mit: „Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen wurde die Streitsache tatsächlich und rechtlich erörtert. Auf Hinweise des Vorsitzenden Richters in der öffentlichen Verhandlung hat der Kläger die Klage zurückgenommen.„. Gerichtlich überprüft ist eine Sache, wenn es ein Urteil darüber gibt, so die Sicht der Redaktion. Das entsprechende Protokoll aus der Sitzung liegt der Redaktion vor und beinhaltet keine Erörterung der Sache selbst.

Auch kam bei dem Telefonat mit der Rechtsaufsicht etwas Licht ins Dunkle, warum die Gemeinde das Grundstück erworben hat. Es gab wohl einen Investor, der auf der Fläche ein medizinisches Zentrum errichten wollte, mit einer Tagespflegeeinrichtung. Bisher behauptete die Bürgermeisterin, dass – Zitat: „Innenentwicklung ist ein wichtiger Teil der Gemeindeentwicklung. Voraussetzung für eine solche Entwicklung ist, dass die Gemeinde sich in diesem Bereich bei entsprechenden Potentialflächen durch Grundstückserwerb mittel- und langfristig Gestaltungsmöglichkeiten sichert. Das bedingt natürlich auch den Erwerb von Grundstücken. …“. Das Vorhaben kam aber wohl nicht zum Tragen.

„Gehört, gesehen“ – Vorwurf der Mauschelei widerlegt – Schwäbische Zeitung

In der Schwäbischen Zeitung vom 29.02.2024 findet sich ein Beitrag mit der Überschrift „Vorwurf der Mauschelei widerlegt“. Er befasst sich mit der Thematik um den Grundstückskauf, dem Traktor und das Gerichtsverfahren der Hangsicherung.

Vorweg, die Schwäbische Zeitung hat sich auf Nachfrage bisher nicht geäußert, woher die Redakteurin die Informationen zu dem Artikel hergenommen hat, oder ob sie hier mit der Bürgermeisterin gesprochen hat.

Hier wird behauptet, dass new-facts.eu – Zitat: „Ob Zufall oder nicht, bei dieser Gemeinderatssitzung war zudem ein freier Journalist anwesend, der eine Internetseite betreibt. Auf dieser veröffentlichte er prompt einen Artikel. Das Problem dabei: Zu diesem Zeitpunkt hatte Bürgermeisterin Irene Brauchle sich noch gar nicht zu den genannten Fragen geäußert.“. Leider entspricht die Darstellung nicht dem wahren Sachverhalt. Der Bürgermeisterin wurde am 29.01.2024, um 22.25 Uhr, per eMail ein Fragenkatalog übermittelt, bezüglich der im Raum stehenden Fragen. Diese hatte Frau Brauchle am 12.02.2024 gegenüber der Redaktion schriftlich beantwortet. Die Veröffentlichung unseres Beitrages zur Gemeinderatssitzung von 29.01.2024 erfolgte aber erst am Mittag des 23.02.2024, also von „prompt“ und ohne Anhörung der Betroffenen, kann man hier nicht gesprochen werden und die Behauptung entbehren jeder Grundlage. Nein – es war kein Zufall, dass ein Journalist in der Sitzung war. Die Redaktion hatte sich mit den Vorwürfen bereits mehrere Monate im Vorfeld befasst und Fakten zusammengetragen und Gespräche geführt, ging aber erst nach der Verlesung der Fragen in der Gemeinderatssitzung in die offene Recherche.

Ein weiter fehlerhafter Punkt in der Berichterstattung der Schwäbischen Zeitung ist die Behauptung – Zitat: „Um ganz sicherzugehen, dass ihr Vorgehen korrekt war, ließ Irene Brauchle den gesamten Vorgang zudem noch von der Kommunalaufsicht prüfen.“ Auch hier stimmt die Aussage nicht. Die Redaktion von new-facts.eu hat bereits am Montagabend, 29.01.2024, während die Sitzung des Gemeinderates noch im Gange war, eine eMail mit der Bitte um Prüfung der Vorgänge an die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Biberach geschickt. Daraufhin hat die Rechtsaufsicht die Bürgermeisterin am Dienstagmorgen um Stellungnahme gebeten, so der Amtsleiter des Kommunalamtes, Herr Fechter, in einem Telefonat mit der Redaktion. Die Zeitung wurde am Mittwoch, 13.03.2024, aufgefordert, die unwahren Behauptungen richtigzustellen.

Wie kommt es zu den unwahren Aussagen?

Man spürt, dass der Bürgermeisterin Brauchle der gesamte Vorgang sehr unangenehm ist. Es soll alles möglichst schnell ausgeräumt werden, mit Schreiben des Landratsamtes und begleitender Pressearbeit. Warum hier die Beteiligten bestimmte fehlerhafte und unwahre oder nicht vollständige Fakten übernehmen, konnte bisher nicht aufgeklärt werden.

 

Rot an der Rot | Bürgermeisterin Irene Brauchle muss sich erklären