Rot an der Rot | Bürgermeisterin Irene Brauchle muss sich erklären

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Irene Brauchle ist seit 2016 Bürgermeisterin der Gemeinde Rot an der Rot im Landkreis Biberach/Riss. Bei ihrer knappen Wahl mit 50,9% der Stimmen hat sie betont, wie vielseitig und spannend die Aufgaben in der Gemeindeverwaltung sind und wie viel man als Bürgermeisterin bewegen kann. In einem Interview im Staatsanzeiger Baden-Württemberg im Jahre 2022 antwortet sie auf die Frage „Was gefällt Ihnen an Ihrem Amt am besten? – „Ich kenne keine andere „Firma“ wie die Gemeindeverwaltung, bei der die Aufgaben vielseitiger, interessanter oder spannender sind. In diesem spannenden Umfeld kann man als Bürgermeisterin unheimlich viel bewegen und das Lebensumfeld seiner Gemeinde direkt und unmittelbar für alle gestalten…“.

Am Montagabend, 29.01.2024, der ersten Gemeinderatssitzung im neuen Jahr, machte ein Bürger aus Haslach von seinem Fragerecht gebrauch und trug zwei Fragen und einen Antrag an die Bürgermeisterin und den Gemeinderat heran. Es ging hier um den Ankauf eines Grundstücks (Flurnummer 60/5) aus der ersten Jahreshälfte 2018 durch die Gemeinde. Der Antrag bezog sich auf ein gerichtliches Zivilverfahren vor dem Landgericht Ravensburg gegen einen Bürger aus Haslach wegen eines Hangdestabilisierungseingriffs (siehe unten).

Wir haben in der Redaktion in der ersten Sache recherchiert. Auf der Flurnummer 60/5 stand ein Wohnhaus, ein Schuppen und ein Hühnerstall. Der Eigentümer war hier mit einem Haslacher Bürger in Kaufgesprächen. Der Käufer wollte das Grundstück erwerben und hier ein Mehrfamilienhaus entstehen lassen, sprich Wohnraum schaffen. Eigentlich waren sie sich mit dem Kaufpreis einig – 180.000 Euro für Grundstück, Anwesen und dem Inventar, darunter ein Oldtimer-Traktor Eicher. Plötzlich bot aber auch die Gemeinde Rot a.d. Rot in Person der Bürgermeisterin Brauchle mit. Am Ende der Verhandlungen wurde das Grundstück mit Gebäuden, besenrein (ohne Inventar), an die Gemeinde für einen Preis von 190.000 Euro verkauft.

Zu dem Kaufvorgang haben wir Frau Bürgermeisterin Brauchle einige Fragen gestellt, die sie auch beantwortet hat. Die Fragen und Antworten finden Sie am Ende des Beitrags.

Nicht mehr nachzuvollziehen ist, ob die Bürgermeisterin bereits bei Aufnahme der ersten Kaufverhandlungen einen Auftrag des Gemeinderates hatte, um ein Angebot für den Erwerb des Grundstückes abzugeben, sprich, ob es da schon einen Auftrag vom Gemeinderat gab. Sie schreibt hierzu zwar, dass der Auftrag in einer nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 19.03.2018 erfolgt sei, aber es gab wohl zuvor schon Gespräche, so der Verkäufer. Unstrittig ist jedoch, dass der Gemeinderat dem Kauf am 23.04.2018 zugestimmt hat. Inwieweit hier über die Kaufverhandlungen und den Mitbieter gesprochen wurde konnte ebenfalls nicht geklärt werden. Fakt ist, die Bürgermeisterin hat weder im Vorfeld mit dem Mitbieter gesprochen, noch sich darüber informiert, was dieser auf dem Grundstück vorhat oder was er darauf entstehen lassen will. Man hat sich hier auf ein Hochbieten eingelassen, was schlussendlich dazu führte, dass die Gemeinde 10.000 Euro mehr zahlte als geplant und auch der Wohnraum für Haslacher nicht gebaut wurde. Nach wie vor steht das Anwesen leer und muss auf Gemeindekosten unterhalten werden.

Auf die Frage, was die Gemeinde mit dem Anwesen vorhat, kann man die Antwort lesen, dass es der Innenentwicklung der Gemeinde Haslach dienen soll (siehe hierzu Frage 1 des Fragenkatalogs). Trotzdem gibt es nach knapp sechs Jahren immer noch keinen konkreten Plan für die Verwendung des Grundstücks.

Es gab Gerüchte darüber, dass ein Investor Interesse an dem Anwesen hatte, das Grundstück zu erwerben und dort ein medizinisches Zentrum zu errichten; allerdings ließ sich das nicht belegen.

Wie bereits erwähnt war beim Inventar des Anwesens auch ein Traktor (Oldtimer) Eicher vorhanden. Drei Interessenten versicherten unabhängig voneinander der Redaktion, dass sie den Traktor erwerben wollten; jedoch scheiterte dies daran, dass der Verkäufer darauf bestand, Anwesen und Inventar zusammen zu verkaufen.

Der Oldtimer-Traktor wurde schließlich vom Ehemann der Bürgermeisterin Brauchle gekauft, nachdem der Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Rot a.d.Rot und dem Verkäufer vom Gemeinderat beschlossen war. Ein Vorgang der ein „Geschmäckle“ hat, da der Kaufpreis für den Traktor unter dem Marktpreis lag – Fachseiten im Internet geben hier einen Sammlerpreis zwischen 5.000 bis 8.000 Euro an.

Zu dem Kauf des Grundstücks und des Traktors haben wir auch mit dem Verkäufer gesprochen. Er hatte bereits damit gerechnet, dass Fragen aufkommen würden; als wir ihn am 05.02.2024 besuchten und befragten. Man hatte fast den Eindruck er erwartete uns schon.

Er betonte jedoch, dass nie zur Debatte stand, den Traktor mit dem Anwesen zu verkaufen; zum Zeitpunkt der Verhandlungen wusste er noch nicht einmal sicher, ob er den Traktor überhaupt verkaufen wollte – was den Aussagen der Interessenten widerspricht. Der Verkäufer hat im Gespräch mit der Redaktion zum Kaufpreis gesagt, „Dann hab ich ihn viel zu billig hergegeben. Ich hab ihn weit unter 5.000 Euro verkauft.“. Es gibt wohl einen schriftlichen Kaufvertrag zur Abwicklung, diesen wollte der Verkäufer aber nicht offen legen.

Zum Kauf des Anwesens hatte er im Vorfeld Gespräche mit Banken geführt, um den Wert des Anwesens zu klären; ihm wurde dabei ein Preis von 135.000 Euro genannt.

Auf die Frage, warum er dann letztendlich an die Gemeinde verkauft habe, antwortete er: „Das Angebot lag um 10.000 Euro höher (190.000 Euro); ich ging davon aus, dass keine Mängel geltendgemacht würden, welche eine Preisminderung im nachhinein rechtfertigen würde.“, sprich bei der Gemeinde ging er davon aus, dass kein Regress aufgrund von Umweltschäden, Problemen mit dem Dachstuhl u.a. kommen würde. Der private Bieter hatte ebenfalls mit auf den erhöhten Kaufpreis der Gemeinde geboten und seine Finanzierung durch eine Bankerklärung nachgewiesen.

Vermutlich wird Irene Brauchle am Montag,  26.02.2024, in einer weiteren Sitzung des Gemeinderats auf die zwei Fragen des Bürgers aus Haslach antworten; möglicherweise wird sie dann auch erklären warum sie nicht sofort am 29.01.2024, Auf die Fragen geantwortet hat, sowie, warum sie gegenüber dem Mitbieter geboten hat, ohne vorheriges Gespräch – obwohl dieser eigentlich Wohnraum schaffen wollte.“

 

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