Obstbau-Förderprogramm des Landkreises Biberach startet wieder

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Auch in diesem Jahr haben Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner sowie Streuobstwiesenbesitzerinnen und Streuobstwiesenbesitzer des Landkreises Biberach wieder die Möglichkeit sich in Sachen Obstbau über eine sogenannte „Saftprämie“ und einer „Hochstamm-Pflanzprämie“ fördern zu lassen.

Streuobstwiesen sind im Landkreis Biberach sehr wichtig. Sie bieten als Trittsteinbiotope wichtigen Wohnraum und Vernetzungsfunktionen für viele Tierarten und sind von großer landschaftsprägender Bedeutung.

„Saftprämie“

Zwei Säulen der Förderung stehen für die Streuobstwiesenbesitzerinnen und Streuobstwiesenbesitzer ab jetzt wieder zur Verfügung. Die erste Säule ist die Förderung über die sogenannte „Saftprämie“: Jeder Doppelzentner an abgeliefertem Mostobst wird mit vier Euro gefördert. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Haushaltsmittel und ist auf 48 Euro je Antragstellerin oder je Antragsteller begrenzt. Dabei werden die von den Mostereien ausgestellten Wägescheine von der Antragstellerin oder dem Antragsteller gesammelt und zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular an das Landwirtschaftsamt Biberach geschickt.

„Hochstamm-Pflanzprämie“

Die zweite Säule besteht aus der Förderung über die sogenannte „Hochstamm-Pflanzprämie“. Damit sind Hochstamm-Streuobstbäume, zweimal verschult und mit einem Stammumfang von sieben Zentimetern, entsprechend der im Antrag vorgeschlagenen Sortenliste gemeint. Die Bäume müssen aus einer Baumschule aus dem Landkreis Biberach bezogen werden, die dort auf dem heimischen Boden und unter hiesigem Klima vermehrt worden sind. Zahlungsbelege für den Pflanzenkauf sind in Kopie dem Antrag beizufügen. Auch hier erfolgt die Förderung im Rahmen der Haushaltsmittel und ist auf 100 Euro je Antragstellerin oder je Antragsteller und zehn Euro pro Baum begrenzt.

Ein Rechtsanspruch besteht in beiden Verfahren nicht. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Förderung der Landwirtschaft, der Ökologie und der Umweltbildung im Landkreis Biberach.

Die Durchführung und Koordination der Förderprogramme übernimmt das Landwirtschaftsamt. Das Antragsformular kann im Internet heruntergeladen werden unter: https://www.biberach.de/landratsamt/landwirtschaftsamt/foerderprogamm-landkreis.html. Außerdem kann das Formular unter Telefon 07351 52-6701 beziehungsweise unter 07351 52-6702 und per E-Mail unter landwirschaftsamt@biberach.de beantragt werden. Der Abgabeschluss ist der 30. November 2020.