Biberach – Eigenanteile Schülermonatskarten 2011/2012

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Landratsamt Biberach | 26.07.2011 | 270/2011

Der Verkehrsverbund DING erhöht zum 1. August 2011 die Fahrpreise. Die Eigenanteile der Schülermonatskarten sind an die jeweils gültigen Tarifpreisstufen von DING gekoppelt. Ab Schuljahresbeginn im September 2011 gelten folgende neue Regelungen:

  • Schüler der Klassen 5 bis 9 der Gymnasien, Realschulen, Abendrealschulen, Schüler der Berufsoberschulen sowie Schüler mit Vollzeitunterricht des Berufseinstiegsjahres, Berufsvorbereitungsjahres und der Berufsfachschulen zahlen einen Eigenanteil entsprechend der Verbund-Tarifpreisstufe 1 einer Schülermonatskarte, somit 27,60 Euro.
  • Schüler der Hauptschulen und Schüler der Klassen 5 bis 9 der Werkrealschulen entrichten einen Eigenanteil entsprechend der Verbund-Tarifpreisstufe 1 einer Schülermonatskarte abzüglich zehn Euro, somit 17,60 Euro.

Schüler der Klassen 10 bis 13 aller Schularten sowie Schüler der Privatschulen entrichten einen Eigenanteil entsprechend der Verbund-Tarifpreisstufe 2 einer Schülermonatskarte, das sind jetzt 37,90 Euro.

Schüler, die nicht die nächstgelegene Schule besuchen, bezahlen je nach Schulart einen höheren Eigenanteil für die Schülermonatskarte.

 

Damit Familien mit mehreren Kindern finanziell nicht benachteiligt werden, ist der Eigenanteil nur für zwei Kinder einer Familie zu tragen und zwar für die beiden Kinder mit dem höchsten Eigenanteil. Der Grund- und Hauptschul-Tarif (GHS-Tarif) enthält keinen Eigenanteil.

Eine weitere familienfreundliche Erlassregelung gilt für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Bei Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides prüft das Straßenverkehrsamt, ob der zu entrichtende Anteil erlassen werden kann.

Anträge zur Befreiung oder zum Erlass sind erhältlich beim Schulsekretariat oder beim Straßenverkehrsamt des Landkreises, Landratsamt Biberach, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Michael Krug, Telefon 07351 52-6414 . Die Formulare können auch auf den Internetseiten des Landratsamtes Biberach (www.biberach.de/nva_formulare.html) heruntergeladen werden.

Das Straßenverkehrsamt weist darauf hin, dass die Anträge vor Schulbeginn gestellt werden sollten, damit keine Fristversäumnisse auftreten.