Landkreis Unterallgäu | So pflegt man kleine Gewässer richtig – Wasserrecht am Landratsamt klärt auf

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Fließgewässer müssen schonend gepflegt werden, um den freien Wasserabfluss zu gewährleisten und einen naturnahen und stabilen Zustand zu behalten. Darauf weist das Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Unterallgäu hin. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz ist dies Aufgabe des Gewässereigentümers. „Leider stellen wir immer wieder fest, dass Gewässer oder Gräben nicht sachgemäß gepflegt werden und somit ihre wichtigen Funktionen nicht erfüllen können“, sagt Sachgebietsleiter Martin Daser.

Um auf Nummer sicher zu gehen, rät Daser Gewässereigentümern, Maßnahmen an Gewässern mit den Behörden immer vorher abzustimmen – bei größeren Maßnahmen sei das verpflichtend. Ansonsten könne es teuer werden: Bei nicht ordnungsgemäßen Unterhaltungsmaßnahmen könne ein Bußgeld verhängt werden.

Gewässer müssen dem Bedarf nach regelmäßig gepflegt werden. Ansonsten könne Sandeintrag, Laubeinfall oder Pflanzenwachstum dazu führen, dass sich das Wasser staut und anliegende Flächen vernässen. Verlangsamt sich der Wasserabfluss, beeinträchtigt das auch den Lebensraum von Pflanzen, Fischen und anderen Gewässerlebewesen. Doch auch unsachgemäße Pflege – oder Pflegemaßnahmen zur falschen Zeit – können laut Daser Tier- und Pflanzenwelt gefährden. Ruhezeiten von Amphibien und Insekten, die Brutzeit von Vögeln und die Laichzeit der Fische müssen unbedingt berücksichtigt werden.

Anbei die Zeiträume, in denen bestimmte Pflegemaßnahmen durchgeführt werden können:

  • Juni bis 30. September: Jetzt dürfen Gewässereigentümer im Wasser oder im Gewässerbett wachsenden Pflanzen zurückschneiden und abgetrennte Pflanzenteile entfernen.
  • August bis 30. September: In diesem Zeitraum dürfen Schlamm und Laub bis zur festen Grabensohle entfernt werden.
  • Von 15. September bis 15. April dürfen Uferböschungen gemäht werden. Jedoch sollte stets ein Teil des Uferbewuchses wechselseitig erhalten bleiben.
  • Oktober bis 28. Februar ist das Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Gebüschen erlaubt.

Bei Fragen zur Gewässerunterhaltung geben das Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Unterallgäu, Telefon (08261) 995-354 und das Wasserwirtschaftsamt Kempten, Telefon (0831) 52610‑0, Auskunft.