COVID-19 | Landkreis Unterallgäu: Kontaktpersonen – Quarantäne endet erst nach zehn Tagen mittels Schnelltest

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Kontaktpersonen haben laut Allgemeinverfügung keine Freitest-Möglichkeit mehr

Wer als ungeimpfte Person Kontakt mit einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person hatte, muss zehn Tage in Quarantäne. Frühestens zehn Tage nach dem letzten engen Kontakt kann sich die Person durch einen Schnelltest (PoC-Antigentest) freitesten, durchgeführt von geschultem Personal, zum Beispiel in einem Testzentrum oder einer Apotheke. Erst wenn das negative Ergebnis dem Landratsamt Unterallgäu übermittelt wurde, endet die Quarantäne. Die Möglichkeit, die Quarantäne mittels eines negativen PCR-Test am siebten Tag zu beenden, besteht nicht mehr. Das hat das Landratsamt Unterallgäu in einer Allgemeinverfügung bekannt gegeben unter www.unterallgaeu.de/amtsblatt.

Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt lebt, für den endet die Quarantäne erst, wenn der Symptombeginn des ersten Falls zehn Tage zurückliegt, beziehungsweise bei symptomlosem Verlauf zehn Tage nachdem diese Person positiv getestet wurde. Auch hier muss die Kontaktperson zum Abschluss einen negativen Schnelltest vorlegen. Geimpfte Personen gelten in der Regel nicht als Kontaktperson.

Diese Allgemeinverfügung tritt erst dann außer Kraft, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen entweder die 7-Tage-Inzidenz im Unterallgäu unter 300 liegt oder die Intensivbettenauslastung im Bereich der Rettungsleitstelle Donau-Iller unter 80 Prozent liegt.

Wichtige Informationen für positiv Getestete und Kontaktpersonen, zum Impfen und zu rechtlichen Fragen finden Sie unter www.unterallgaeu.de/corona