COVID-19 | Landratsamt Unterallgäu: Quarantäne – Freitesten nur noch mit PCR-Test – Allgemeinverfügung

-

Print Friendly, PDF & Email

Wer im Landkreis Unterallgäu als enge Kontaktperson oder als Hausstandsangehöriger eines Corona-Infizierten in Quarantäne muss, kann sich ab Donnerstag, 11. November, nur noch mittels PCR-Test freitesten. In der Regel dauert eine Quarantäne ab dem letzten Kontakt zum Infizierten zehn Tage. Wer in der Quarantäne keine Symptome entwickelt, kann sich am siebten Tag der Quarantäne freitesten – bislang war das auch mit einem Antigenschnelltest möglich. Doch angesichts der angespannten Lage im Landkreis Unterallgäu hat das Landratsamt Unterallgäu eine Allgemeinverfügung erlassen, die nur noch ein Freitesten mittels eines zuverlässigeren PCR-Tests erlaubt.

Diese Allgemeinverfügung tritt erst dann außer Kraft, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen entweder die 7-Tage-Inzidenz im Unterallgäu unter 300 liegt oder die Intensivbettenauslastung im Bereich der Rettungsleitstelle Donau-Iller unter 80 Prozent liegt. Die ausführliche Bekanntmachung ist im Amtsblatt vom 10. November 2021 nachzulesen unter www.unterallgaeu.de/amtsblatt

Alle Informationen zum Corona-Virus im Landkreis, zu Quarantäneregeln, Impfmöglichkeiten und zum Thema Testen finden Sie im Internet unter www.unterallgaeu.de/corona