COVID-19 | Im Unterallgäu gelten ab Dienstag neue Corona-Regeln

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Viele Bereiche sind nur noch für Getestete, Geimpfte oder Genesene zugänglich 

Der Landkreis Unterallgäu hat an drei Tagen in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten. Ab Dienstag, 24.08.2021, gelten deshalb in vielen Bereichen die 3G-Regeln – man muss für den Zutritt also geimpft, genesen oder getestet sein. Für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs Testnachweise erbringen müssen, reicht als Nachweis der Schülerausweis – auch in den Ferien. Kinder bis zum sechsten Geburtstag müssen keinen Nachweis erbringen.

Die 3G-Regel gilt für

  • die Innengastronomie,
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, vom Theaterbesuch über Sportveranstaltungen bis zur Hochzeitsfeier,
  • Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel Thermen, aber auch für Indoor-Bereiche von Freizeitparks,
  • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleitungen, zum Beispiel beim Frisör,
  • Sport in geschlossenen Räumen,
  • den Besuch von Krankenhäusern,
  • die Beherbergung – bei Ankunft und erneut alle 72 Stunden.

Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test darf vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein.

Mehr erfahren Sie unter www.unterallgaeu.de/corona