Unterallgäu | Kinderfreizeitbonus für einkommensschwache Familien

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Teilweise automatische Auszahlung. Landratsamt informiert, wer den Bonus beantragen muss

Fußballtraining, Tanzunterricht, Chor oder Bastel-Workshop – die Corona-Pandemie hat viele Freizeitaktivitäten vorübergehend zum Erliegen gebracht, vor allem für Kinder. Damit insbesondere Kinder aus einkommensschwachen Familien Versäumtes nachholen können, gibt es den Kinderfreizeitbonus, ein Bestandteil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona 2021/2022“ der Bundesregierung. Bedürftige Familien erhalten eine Einmalzahlung von 100 Euro, damit Kinder Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen können. Ausgezahlt wird der Bonus ab August 2021. Darauf weist das Sachgebiet „Soziales und Senioren“ am Landratsamt Unterallgäu hin.

Den Kinderfreizeitbonus erhalten Familien, die folgende Sozialleistungen beziehen:

  • Wohngeld (Kind muss als Haushaltsmitglied berücksichtigt sein)
  • Kinderzuschlag
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
  • Grundsicherung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

Zum Teil erhalten die Familien den Bonus automatisch und ohne Antrag. Familien, die Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt, aber keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen die Einmalzahlung bei der Familienkasse beantragen und dem Antrag einen Nachweis über den Erhalt der jeweiligen Leistungen beifügen. Weitere Informationen und den Link zum Formular finden Sie unter www.unterallgaeu.de/soziale-leistungen

Der Kinderfreizeitbonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und zusätzlich zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt.