COVID-19 | Unterallgäu: Am Sonntag dürfen im Unterallgäu die Biergärten öffnen

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7-Tage-Inzidenz im Unterallgäu liegt seit fünf Tagen unter 100

Am Montag, 24.05.2021, lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Unterallgäu erstmals seit 12. März wieder unter 100. Auch an den darauffolgenden Tagen blieb die Inzidenz stabil unter 100. Das bedeutet: Das Landratsamt Unterallgäu gibt weitere Lockerungen bekannt, die ab Sonntag, 30. Mai, gelten. Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter www.unterallgaeu.de/corona.

 

Die wichtigsten Punkte, die ab 30.05.2021 gelten:

  • Es gilt dann keine nächtliche Ausgangssperre mehr.
  • Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert, so dass sich wieder zwei Hausstände treffen können. Maximal dürfen fünf Personen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren, nachweislich Genesene und Geimpfte werden nicht mitgerechnet.
  • Kindertagesstätten sind wieder für alle Kinder geöffnet. Die Kinder müssen in festen Gruppen betreut werden.
  • In allen Schulen gibt es Wechselunterricht – außer alle Anwesenden können durchgängig 1,5 Meter Abstand halten, dann können alle Schüler wiederkommen. Voraussetzung für den Präsenzunterricht oder die Teilnahme an Präsenztagen: Zweimal pro Woche müssen sich die Schüler und Lehrer testen.
  • Der Einzelhandel darf Einkaufen mit Termin und Kotaktdatenerfassung anbieten – ein negativer Corona-Test ist nicht mehr nötig.
  • Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen mit bis zu 250 Besuchern im Freien stattfinden, wenn die Besucher einen festen Sitzplatz haben und einen negativen Corona-Test vorweisen können.
  • Viele weitere Lockerungen sind mit negativem Test und teilweise mit Terminbuchung möglich, zum Beispiel können Kinos, Theater und Freibäder öffnen. Und kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Freien mit maximal 25 Personen ist wieder möglich.

Wichtiger Hinweis zur Testpflicht: Nachweislich genesene und geimpfte Personen sind von der Testpflicht ausgenommen.