Unterallgäu | Vogelgrippe: Stallpflicht in Gewässernähe aufgehoben

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Die Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten wurde aufgehoben. Das teilt das Veterinäramt am Landratsamt Unterallgäu mit. Seit März mussten Geflügelhalter im Unterallgäu, die ihre Tiere in der Nähe eines Gewässers halten, ihr Geflügel im Stall lassen. Nun dürfen auch diese Tiere wieder im Freien gehalten werden. Trotzdem gelten im Landkreis weiterhin verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen, um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen, zum Beispiel können weiterhin keine Geflügelmärkte stattfinden, es gilt ein Fütterungsverbot für Wasservögel und betriebsfremde Personen dürfen Geflügelställe nur mit Schutzkleidung betreten. Mehr dazu unter www.unterallgaeu.de/tierseuchen