Landratsamt Unterallgäu | Gaststättenerlaubnis: Landratsamt verlängert Erlöschungsfrist

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Das Landratsamt Unterallgäu hat die Frist für den Ablauf von Gaststättenerlaubnissen verlängert. Normalerweise regelt das Gesetz: Wird eine Gaststättenerlaubnis ein Jahr lang nicht genutzt und nicht verlängert, erlischt diese. „Einige besonders betroffene Gewerbebetriebe (zum Beispiel Diskotheken und Bars) können im Freistaat Bayern bereits seit dem 16. März 2020 bis heute dauerhaft nicht oder nur in sehr eingeschränktem Umfang öffnen“, heißt es in einer entsprechenden Allgemeinverfügung. Um die Betroffenen und die Verwaltung zu entlasten, hat das Landratsamt den Ablauf der Erlöschensfrist bis zum 31. August 2022 verlängert. Ein Fristverlängerungsantrag wird daher erst erforderlich, wenn der Gastwirt bis Ende August 2022 seine Erlaubnis nicht genutzt hat.

Die entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Unterallgäu im Amtsblatt am Montag, 15. März, bekannt gegeben: www.unterallgaeu.de/amtsblatt