Unterallgäu | Geflügelpest: Stallpflicht ab 11. März in Risikogebieten an Gewässern

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Ab 11. März  2021 gilt eine Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten entlang von Flüssen und um mehrere Weiher im Unterallgäu. Betroffen sind alle Geflügelhaltungen, die in einem 500 Meter breiten Streifen beidseits von Iller, Roth, Günz (ab Lauben flussabwärts), Mindel, Zusam und Wertach liegen. Hinzu kommen alle Betriebe, die in einem Umkreis von 500 Metern um

  • den Buxheimer Weiher,
  • den Woringer Badesee,
  • das Hundsmoor (Westerheim und Hawangen),
  • den Kiesweiher Hasberger Mähder (Kirchheim),
  • den Unggenrieder Weiher und die Nordsee (Mindelheim),
  • den Kaiserweiher (Salgen),
  • den Schnerzhofer Weiher (Markt Wald) und
  • die Kiesweiher Weite Änger und Bauernloch (Irsingen/Türkheim) liegen.
Grafik: Landratsamt Unterallgäu

Das hat das Veterinäramt jetzt in einer Allgemeinverfügung bekanntgegeben. Im Zweifel können Geflügelhalter beim Veterinäramt unter Telefon (08261) 995-215 nachfragen, ob sie im 500-Meter-Bereich um eines der genannten Gewässer und damit in einem Risikogebiet liegen.

Hintergrund der Stallpflicht – die in ausgewiesenen Risikogebieten in ganz Bayern gilt – ist eine neue Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Diese kommt zu dem Schluss, dass insbesondere für Geflügelhaltungen im Umkreis der größeren Flüsse und stehenden Gewässer ein besonders hohes Risiko für eine Infektion des Tierbestands durch Wasservögel besteht.

Seit Mitte November 2020 wurde die Geflügelpest in Bayern mittlerweile bei insgesamt 23 Wildvögeln und in drei Hausgeflügelbeständen nachgewiesen.

Info: Die Allgemeinverfügung im Wortlaut findet man im Internet unter www.unterallgaeu.de/tierseuchen