COVID-19 | Landkreis Unterallgäu: Was ab Montag für Kitas und Schulen gilt

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Auch Fahrschulen dürfen ab 22. Februar öffnen

Auch im Landkreis Unterallgäu sind die Corona-Zahlen gesunken. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut bei 40,6 und damit unter dem Grenzwert von 100. Deshalb öffnen am Montag, 22. Februar, Kindertagesstätten und Schulen im Unterallgäu. Auch berufliche Bildungsangebote wie Lehrgänge dürfen im Landkreis wieder in Präsenzform stattfinden. Zudem können Fahrschulen aufmachen. Darauf weist das Landratsamt Unterallgäu hin.

In Kindertagesstätten beginnt am 22. Februar der sogenannte eingeschränkte Regelbetrieb. Das bedeutet: Alle Kinder können die Krippe, den Kindergarten oder die Kindertagespflegestelle wieder besuchen – die Betreuung findet allerdings in festen Gruppen und unter Einhaltung des Rahmenhygieneplans des Sozialministeriums statt. Grundschüler, insbesondere die ersten vier Jahrgangstufen der Förderzentren und alle Abschlussklassen starten ab Montag in den Präsenzunterricht. Wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter im Klassenzimmer nicht eingehalten werden kann, findet Wechselunterricht mit geteilten Klassen statt.

Geöffnet bleiben Schulen und Kitas, solange die Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Corona-Neuinfektionen in einer Woche bezogen auf 100.000 Einwohner – höchstens bei 100 liegt. Wird der Wert überschritten, müssen diese ab dem Folgetag geschlossen bleiben. Es gibt dann aber weiterhin eine Notbetreuung. Wenn die Inzidenz wieder auf 100 oder darunter sinkt, können Kitas oder Schulen erneut öffnen – und zwar ebenfalls bereits am Folgetag. Dasselbe gilt für berufliche Bildungsangebote.

Seit 4. Februar liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Unterallgäu ausnahmslos unter 100. Damit fiel zunächst die nächtliche Ausgangssperre weg. Nach Schulen und Kitas sollen als nächstes die Friseursalons wieder öffnen dürfen. Hierfür vorgesehen ist der 1. März.

Viele Informationen – auch zur Corona-Impfung – findet man im Internet unter www.unterallgaeu.de/corona