Landkreis Unterallgäu | Maibäume können aufgestellt werden – Abstandsregelungen müssen eingehalten werden

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Im Unterallgäu dürfen Maibäume auch in diesem Jahr aufgestellt werden. „Die Maibäume sind eine besondere Tradition, die bei uns tief verwurzelt ist. Wir haben deshalb noch einmal bei der Regierung von Schwaben nachgehakt, ob es eine Möglichkeit gibt, dieses Brauchtum auch in diesem Jahr aufrechtzuerhalten“, sagt Landrat Hans-Joachim Weirather. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen und mit gewissen Einschränkungen dürfen die Maibäume auch heuer aufgestellt werden. Die Maibaumfeste können hingegen nicht stattfinden. Auch auf das traditionelle Maibaumklauen muss definitiv verzichtet werden.

Der gefällte Baum darf aufgrund der bestehenden Ausgangsbeschränkungen nicht durch die Vereine, aber etwa vom gemeindlichen Bauhof oder einer Firma aufgestellt werden. Dabei handelt es sich um eine berufliche Tätigkeit und deshalb nicht um einen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung. Zum Kranzen und Schnitzen darf man sich nach wie vor nicht treffen. Die Kränze könnten beispielsweise von verschiedenen Familien getrennt zuhause angefertigt werden.

„Ich appelliere an alle Ehrenamtlichen, sich an die bestehenden Vorgaben zu halten. Die Abstandsregelungen und die geltenden Hygienevorschriften müssen immer in jedem Fall eingehalten werden. Das Gemeinschaftserlebnis wie in anderen Jahren ist leider nicht möglich, aber wenigstens muss dieser schöne Brauch nicht ganz ausfallen“, sagt Weirather. „Mir ist bewusst, dass die Zeit bis 1. Mai nur noch kurz ist. Vielleicht schafft es der eine oder andere Verein aber trotzdem, einen Baum aufzustellen – auch wenn dieser heuer eine Nummer kleiner und nicht ganz so prachtvoll verziert und geschnitzt ist.“ Prämiert werden die Maibäume in diesem Jahr nicht. Der Maibaumwettbewerb der Heimatzeitungen findet wegen der Corona-Pandemie nicht statt.

Aktuelle Informationen findet man im Internet unter www.unterallgaeu.de/corona