Kein Wasser aus Gewässern abpumpen

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Wasser darf für den gewerblichen Gebrauch nicht ohne behördliche Genehmigung aus Bächen und Seen entnommen werden. Unser Bild zeigt den idyllischen Mühlbach bei der Ehwiesmühle bei Wolfertschwenden. 	Foto: Stefanie Vögele/Landratsamt
Wasser darf für den gewerblichen Gebrauch nicht ohne behördliche Genehmigung aus Bächen und Seen entnommen werden. Unser Bild zeigt den idyllischen Mühlbach bei der Ehwiesmühle bei Wolfertschwenden. Foto: Stefanie Vögele/Landratsamt

Die Juli-Sonne scheint kräftig vom Himmel und aus so manchem stattlichen Bach wurde in den vergangenen Wochen eher ein kleines Bächlein. Werden jetzt noch zusätzlich große Mengen Wasser entnommen, könne dies nachteilige Folgen für den Lebensraum Wasser haben, wie Martin Daser vom Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt Unterallgäu sagt. Er weist deshalb darauf hin, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, Wasser in großen Mengen ohne behördliche Erlaubnis aus sogenannten oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Baggerseen zu entnehmen.

In den vergangenen Tagen waren dem Landratsamt wieder einige entsprechende Fälle gemeldet worden. So hatte etwa eine Gärtnerei mit einem Vakuumfass Wasser zum Gießen aus einem Bach gepumpt.

Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Lediglich wenn das Wasser beispielsweise in kleinen Mengen (für den sogenannten Gemeingebrauch) verwendet wird, wie zum Beispiel im eigenen Garten zum Gießen oder zum Tränken von Vieh, muss dies nicht extra vom Landratsamt genehmigt werden. Jegliche Entnahme von größeren Mengen Wasser aus oberirdischen Gewässern (also auch jegliche gewerbliche Nutzung) ist hingegen tabu, sofern sie nicht vom Landratsamt genehmigt wurde.

 

Bei Fragen kann man sich an das Landratsamt, Sachgebiet Wasserrecht, wenden unter Telefon 08261/995-354.