Landratsamt Unterallgäu erteilt Sondergenehmigungen für WM-Spiele um 21 und 22 Uhr

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unterallgaeu-landratsamtBei schönem Wetter drinnen vor dem Fernseher zu sitzen ist nicht jedermanns Sache. In wenigen Tagen beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft. Einige Gastwirte wollen ihren Gästen deshalb Public Viewing unter freiem Himmel bieten. Das für Gaststättenangelegenheiten zuständige Sachgebiet am Landratsamt Unterallgäu weist darauf hin: Außenbewirtung ist in der Gaststättenkonzession in der Regel nur bis 22 Uhr genehmigt. Viele Spiele werden jedoch erst nach 21 Uhr angepfiffen.

Das würde bedeuten: Die Gäste müssten während des Spiels ins Gaststätteninnere wechseln. Gastwirte, die das vermeiden wollen, können beim Landratsamt eine entsprechende Genehmigung beantragen – vorausgesetzt, die jeweilige Gemeinde befürwortet das und die Gaststätte ist nicht von reiner Wohnbebauung umgeben. Dann können die Spiele, die um 21 Uhr oder 22 Uhr beginnen, auch komplett im Freien übertragen werden.

Der Wirt muss allerdings darauf achten, dass Nachbarstörungen gering gehalten werden. Außerdem muss er in ausreichender Anzahl gewerbliche Security-Mitarbeiter einsetzen, und zwar pro 100 Gäste mindestens einen. Ansonsten könne ihm die Erlaubnis wieder entzogen werden, teilt das Landratsamt mit.

Nach Spiel-Ende haben die Fans noch bis zu einer halben Stunde Zeit, auszutrinken. „Um 24 Uhr ist dann spätestens Schluss“, informiert das Landratsamt.