Landkreis Unterallgäu führt Ehrenamtskarte ab Juni 2012 ein

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Landratsamt Unterallgäu | 24.01.2012 | 12-0176

Was sie für die Gesellschaft leisten, ist unbezahlbar. Und sie erwarten auch gar nicht, dass die freiwilligen Arbeitsstunden mit Geld aufgewogen werden: Die vielen ehrenamtlichen Helfer im Landkreis Unterallgäu. Kleine finanzielle „Zuckerl“ sollen ihnen ihre Arbeit aber etwas versüßen. Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte, die der Landkreis Unterallgäu ab Juni 2012 anbietet, erhalten bürgerschaftlich Engagierte künftig vielfältige Vergünstigungen – vor Ort, aber auch bayernweit. Dies hat der Ausschuss für Personal und Soziales des Unterallgäuer Kreistags jetzt einstimmig beschlossen.
Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte erhält man zahlreiche Vergünstigungen in ganz Bayern – vom ermäßigten Eintritt in staatliche Museen und Schlösser über billigere Fahrkarten bei der Bayerischen Seenschifffahrt bis hin zum vergünstigten Eintritt etwa ins Legoland. Je mehr Landkreise sich an der Ehrenamtskarte beteiligen, desto mehr Vergünstigungen kommen hinzu. Im Unterallgäu laufen diesbezüglich derzeit noch Gespräche, wie Abteilungsleiterin Dr. Maria Bachmaier betonte. Ihre Unterstützung signalisiert hätten das Filmhaus Huber in Türkheim, die Therme Bedernau und das Bauernhofmuseum Illerbeuren.
Die Ehrenamtskarte sei eine „schöne Sache“, um den Ehrenamtlichen Danke zu sagen, betonte Bachmaier. „Fünf Stunden ehrenamtliches Engagement pro Woche sind sicherlich keine Selbstverständlichkeit.“ Um die Karte zu erhalten, muss der jeweilige Verein oder der betroffene Träger dem Ehrenamtlichen bestätigen, dass dieser sich durchschnittlich fünf Stunden pro Woche unentgeltlich engagiert und seit mindestens zwei Jahren ehrenamtlich im Einsatz ist. Weitere Voraussetzung ist das Mindestalter von 16 Jahren. Zudem können alle Inhaber der Jugendleiterkarte „Juleica“ die Ehrenamtskarte unter vereinfachten Bedingungen erhalten.
Der Antrag kann ab sofort beim Landratsamt Unterallgäu gestellt werden. Ab Juni werden die ersten Ehrenamtskarten dann ausgegeben. Sie werden laut Bachmaier drei Jahre gültig sein, danach müssen sie neu beantragt werden. Einzige Ausnahme: Wer bereits vom Ministerpräsidenten mit dessen Ehrenzeichen ausgezeichnet wurde, kann eine Goldene Ehrenamtskarte erhalten, die unbegrenzt gültig ist.
Nähere Informationen zur Ehrenamtskarte und wie man sie beantragt, findet man im Internet unter www.unterallgaeu.de/ehrenamtskarte.