Landkreis Ravensburg | Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis 16.07.2023 verboten

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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse in unserem Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage; in vielen Gewässern hat der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge.
Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravensburg nun vorerst bis 16.07.2023 die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten. Das Landratsamt Ravensburg beschränkt deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Landratsamt Ravensburg legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist.
Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst für vier Wochen bis zum 16.07.2023. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert, so das Landratsamt, das zugleich darauf hinweist, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
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