THG-Quote für Fuhrparks ermöglicht signifikante Umsatzsteigerungen

-

Print Friendly, PDF & Email

Deutschland hat sich verpflichtet, seine Emissionen von Treibhausgasen bis 2030 auf 65 Prozent des Ausstoßes von 1990 zu reduzieren. Außerdem besteht im Rahmen internationaler Abkommen der Zwang, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Damit diese anspruchsvollen Ziele erreicht werden, bedarf es frühzeitiger und weitreichender Maßnahmen.

Eine davon ist die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote. Sie ermöglicht es, dass Halter von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen eine jährliche Prämie erhalten. Der Zweck der Quote besteht darin, herkömmliche Treibstoffe wie Benzin und Diesel Schritt für Schritt zu verteuern und die Einführung emissionsfreier Motoren zu beschleunigen.

So unterstützt die THG-Quote Unternehmen mit einer Firmenflotte, um den Fuhrpark rasch auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb umzustellen. Zudem profitieren Firmen, die über Ladesäulen verfügen, sofern sie diese zumindest teilweise der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Was ist die THG-Quote überhaupt?

Unter der THG-Quote wird ein Instrument verstanden, mit dem auf dem Verkehrssektor die Emissionen von CO2 Schritt für Schritt reduziert werden. Hierzulande ist der Verkehr neben dem Wohnungsbau und der Industrie für die meisten Emissionen verantwortlich. Etwa 20 Prozent des Gesamtausstoßes wird dem Bereich Mobilität zugerechnet.

Die THG-Quote wurde 2015 eingeführt. Damals kamen vorrangig Versorgungsunternehmen zum Zuge. Unter der Ägide der Ampelregierung wurde 2022 die THG-Quote für Fuhrparks und Halter von Privatwagen zugänglich gemacht.

Was wird mit der THG-Quote außerdem bezweckt?

Neben der Reduktion von Treibhausgasen ist es das Ziel Berlins, mit der THG-Quote den Verkauf von Fahrzeugen anzukurbeln, die ausschließlich mit Elektroantrieb unterwegs sind. Im Einzelnen wird dabei den folgenden Ansätzen nachgegangen:

  • Allgemein führt die Maßnahme zu einer bemerkenswerten Reduzierung des Verkehrsaufkommens.
  • Der Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge wird beschleunigt.
  • Der Verkehr wird auf emissionsärmere und nachhaltigere Fortbewegungsmittel wie die Bahn verlagert.

Ein Blick auf den Hintergrund der THG-Quote

Im Gegensatz zur landläufigen Annahme wird die THG-Prämie nicht aus Steuermitteln finanziert. Sie belastet vielmehr die großen Unternehmen und Konzerne der Mineralölbranche, weshalb sie als ein Instrument angesehen wird, welches die soziale Komponente berücksichtigt. Die Unternehmen wurden verpflichtet, dem Markt einen gewissen Anteil ihrer Produkte schadstofffrei zur Verfügung zu stellen. Heute beträgt diese Quote acht Prozent. Sie steigt bis 2030 sukzessive auf 25 Prozent an.

Nun gelingt es den wenigsten Mineralölkonzernen, diese Auflagen zu erfüllen. In diesem Falle werden üblicherweise hohe Strafzahlungen angesetzt. Allerdings gibt es die Möglichkeit, die Strafen legal zu umgehen. Dabei werden Anteile von Unternehmen und Marktteilnehmern in Form von Zertifikaten erworben, die schon jetzt emissionsarm wirtschaften. Bis vor Kurzem handelte es sich dabei vornehmlich um Versorgungsunternehmen, die aufgrund des deutschen grünen Energiemixes ihre Quoten nicht ausschöpfen.

Derzeit fallen auch Besitzer von Elektrofahrzeugen unter die Berechtigten. Die THG-Quote kann einmal jährlich beantragt werden. Für Privatleute wird in diesem Jahr ein Betrag von rund 300 Euro pro Pkw zugesichert. Betreiber von Firmenflotten dagegen können einige tausend Euro erhalten, vor allem dann, wenn sie neben Dienstwagen über elektrisch betriebene Lkw und Firmenbusse verfügen. Für diese werden jährliche Prämien gezahlt, die sich im fünfstelligen Bereich bewegen können.

Welche Fahrzeuge profitieren von der THG-Quote?

Die THG-Prämie wird nur für Fahrzeuge ausgezahlt, die zu 100 Prozent elektrisch betrieben werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Verkehrsmittel gekauft oder geleast wurden.

Zur Quote berechtigt sind sowohl Motorräder als auch Pkw aller Art. Sehr interessant ist die Quote für Unternehmen, deren Firmenflotte Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N1, M1, N2 und M3 umfassen. Besitzt ein Unternehmen eigene Ladestationen, kann auch für diese eine THG-Prämie beantragt werden. Dann müssen die Ladesäulen allerdings für die Öffentlichkeit nutzbar sein. Nicht berechtigt dagegen sind Fahrzeuge mit Hybridantrieb.

Wie kommt eine Firma in den Genuss der THG-Quote?

Die Höhe der THG-Quote liegt im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Dieses legt die Quote jährlich neu fest. Die Prämie selbst errechnet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp, wobei private und gewerblich genutzte Fahrzeuge ohne Unterschied behandelt werden.

Vereinfachte Beantragung und Auszahlung über Zwischenhändler

Theoretisch ist es sowohl für Verbraucher als auch für Firmen möglich, die Quote ihrer Fahrzeuge und Ladestationen direkt mit den Mineralölunternehmen zu vereinbaren. In der Praxis erweist sich dieses Vorgehen als unrentabel und zeitaufwendig. Es entsteht sowohl für Unternehmen als auch für Antragsteller ein großer bürokratischer Aufwand, der die Prämie ad absurdum führen würde. Aus diesem Grund schalten sich Vermittlungsunternehmen ein.

THG-Quotenhändler sind spezialisierte Dienstleister, welche die Anträge vieler Kunden gesammelt bearbeiten. Ist eine Mindestanzahl von Anträgen eingegangen, verschicken sie diese gebündelt ans zuständige Bundesamt. Dort werden die Anträge auf ihre Berechtigung geprüft. Alle nicht berechtigten Formulare werden aussortiert. Für den Rest der Anträge wird jeweils ein Zertifikat ausgestellt. Diese werden an die Quotenagentur zurückgeschickt.

Die Vermittler verkaufen diese Zertifikate an die Mineralölgesellschaften. Sobald die Konzerne die erforderlichen Beträge ausgezahlt haben, reichen die Dienstleister die Beträge anteilsmäßig an ihre Kunden weiter. Das Geschäftsmodell der Quotenhändler besteht darin, von der Prämie einen gewissen Prozentsatz einzubehalten. Da dieser Anteil den freien Marktbedingungen unterliegt, lohnt es sich für die Antragsteller, einen Vergleich durchzuführen, um mit dem günstigsten Anbieter in Kontakt zu treten.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Inzwischen sind mehrere Quotenhändler zur Marktreife gelangt. Einige haben einen gewissen Grad an Spezialisierung erreicht. So bearbeiten einige Anbieter nur Anträge von Privatpersonen. Andere haben sich auf Nutzfahrzeuge spezialisiert.

Im Bereich Firmenflotten und Fuhrparks tritt vor allem der Anbieter emovy.de positiv in Erscheinung. Dieser ist besonders günstig und für seine schnelle Auszahlung bekannt. Üblicherweise muss auf der Plattform des Anbieters nur der Fahrzeugschein und die Kopie eines Ausweisdokuments mit Lichtbild hochgeladen werden. Alle weiteren Prozesse bis hin zur Auszahlung der Prämie laufen automatisiert ab.

Der Eintrag im Fahrzeugschein ist für die Auszahlung maßgeblich

Die Auszahlung der THG-Prämie ist gesetzlich dahingehend geregelt, dass nur der in den Fahrzeugpapieren angeführte Halter berechtigt ist. Für Unternehmen bedeutet diese Regelung, dass darauf zu achten ist, dass die Firma selbst als Halter erscheint. Oftmals ist es so, dass Mitarbeiter im Außendienst als Halter firmieren. Dann kommt die Prämie diesen und nicht dem Unternehmen zugute.

Viele Betriebe haben ihre Firmenflotte einem externen Management übergeben. Auch in diesem Falle profitiert das Unternehmen nicht automatisch von der THG-Quote. Es muss daher rechtlich sichergestellt werden, dass der Dienstleister ausschließlich im Namen und im Interesse des Unternehmens handelt, in dessen Besitz sich der Fuhrpark letztendlich befindet.

INFOGRAFIK

Werden die Einnahmen versteuert?

Für privat genutzte Elektroautos muss die THG-Prämie nicht versteuert werden. Gewerblich genutzte Fahrzeuge fallen unter das Betriebsvermögen. Damit verbundene Einnahmen sind dem Fiskus zu melden und zu versteuern.

Fazit

Viele Unternehmen betrachten die THG-Quote, die neben den üblichen Fördermaßnahmen für E-Fahrzeuge anfällt, inzwischen als erträgliches Zubrot, da der Umsatz erheblich gesteigert werden kann. Die Verfahren sind einfach und laufen unbürokratisch ab. Unternehmen, die sich nicht um die THG-Quote kümmern, verschenken in der Regel eine beträchtliche Stange Geld. THG-Quoten, die nicht beantragt werden, verfallen nicht, sondern fallen der Staatskasse zu.