KFZ-Versicherung: Ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?

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Eine Vollkaskoversicherung sichert das Fahrzeug ab, selbst wenn ein Unfall selbstverschuldet geschieht. Dieser Versicherungsschutz ist nicht günstig und ist daher auch nicht für jedes Fahrzeug geeignet. Insbesondere dann, wenn es sich nicht um einen Neuwagen handelt, ist dieser Versicherungsschutz in der Regel nicht nötig. Bei Gebrauchtwagen ist eine Teilkaskoversicherung meistens ausreichend.

Wann zahlt eine Vollkaskoversicherung?

Wenn ein Schaden verursacht wird, dann zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt auch die Schäden am eigenen Fahrzeug. Sollte das Fahrzeug lediglich eine Haftpflichtversicherung haben, dann müsste der entstandene Schaden aus den Ersparnissen repariert werden.

Weiterhin deckt die Vollkaskoversicherung auch diverse Schäden ab, worauf man selbst keinen Einfluss hat. Das wäre zum Beispiel Vandalismus, wenn jemand die Reifen zerstört oder mit einem Schlüssel das Fahrzeug verkratzt. Zudem kann eine solche Versicherung auch bei Fahrerflucht helfen.

Die Vollkasko übernimmt diese Schäden (dies läuft offiziell über die Teilkasko):

  • Raub und Unterschlagung
  • Diebstahl (dies passiert auch in Memmingen häufiger)
  • Explosion und Brand
  • Unwetterschäden (auch Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Maderbisse an Schläuchen, Kabeln und Leitungen
  • Glasbruch zum Beispiel bei Steinschlag
  • Schäden bei Zusammenstoß mit Wildtier

Welche Leistungen übernommen werden und bis zu welchem Betrag, kann dann auch aus dem Versicherungsvertrag entnommen werden. Auf Vergleichsplattformen wie Rankomat kann nach den jeweiligen Leistungen auch gefiltert werden.

Was zahlt eine Vollkasko nicht?

Eine Vollkasko klammert auch diverse Fälle aus, dies geschieht in gewisser Hinsicht aus Eigenschutz, um auch Versicherungsbetrug vorzubeugen. Das wären reine Reifenschäden, wenn der Reifen auf der Autobahn zum Beispiel durch Schrauben zerstört wird oder bei verhaltensbedingten Unwetterschäden, wenn das Fahrzeug auf einer verhagelten Straße ins Schleudern kommt. Ebenfalls greift die Versicherung nicht bei Unterschlagung, wenn das Fahrzeug bei einer Probefahrt entwendet wird.

Wie viel zahlt eine Vollkaskoversicherung?

Es gibt noch diverse Besonderheiten bei einer Vollkaskoversicherung, sollte das Fahrzeug innerhalb der ersten Monate gestohlen werden oder gar einen Totalschaden erleiden, dann wird der Neuwert erstattet. Bei guten Tarifen würde dies sogar 24 Monate nach Erstzulassung gelten. Ab diesem Moment gilt dann nur noch der Zeitwert, hierauf sollte gegebenenfalls beim Vertragsabschluss geachtet werden.

Was sollte eine Vollkasko abdecken?

Vor allem ist es wichtig, dass im Vertrag festgehalten wird, dass es „keine Einrede grober Fahrlässigkeit“ gibt. Durch diese Klausel würde die Versicherung den Schaden im vollen Umfang zahlen, selbst wenn die Schäden grob fahrlässig verursacht werden. Sollte auf das Recht verzichtet werden, dann sind diverse Schäden ausgeschlossen.

Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass Maderbisse mit Folgeschäden abgedeckt sind, sollte es nämlich hierzukommen, dann sind diese Folgeschäden meistens nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Das könnte aber sehr teuer werden! Diesen Zusatzschutz gibt es auf Anfrage meistens sogar gänzlich kostenlos.

Zudem sollte die Werkstattbindung überdacht werden, denn das lohnt sich tatsächlich nicht immer. Versicherungsgesellschaften heben diese Tarife hervor, damit Verwaltungskosten gespart werden können – dafür spart der Verbraucher etwa 10 Prozent, teilweise sogar 15 oder 20 Prozent.

Dann kommt es sogar auch noch zu diversen Zusatzleistungen, wie einen Abhol- und Bringservice, wenn das Fahrzeug in die Werkstatt muss. Bei Neuwagen ist die Werkstattbindung aber nicht sinnvoll, so wird nämlich die Herstellergarantie nicht gefährdet.