Biberach – Zehnmonte alter Säugling an Masern erkrankt – bisher einziger Fall im Landkreis

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Mit freundlicher Genehmigung - © Urban & Fischer 2003 – Roche Lexikon Medizin, 5. Aufl.
Mit freundlicher Genehmigung – © Urban & Fischer 2003 – Roche Lexikon Medizin, 5. Aufl.

Ein zehn Monate alter Säugling aus Biberach/Riss ist an Masern erkrankt. Die Eltern stellten das Kind Donnerstag Abend, 23.04.2015, in einer Kinderarztpraxis mit Symptomen einer Masernerkrankung vor. Das Ergebnis der Laboruntersuchung von Dienstag, 28.04.2015, bestätigt den Verdacht. Bei wem der Säugling sich mit Ma­sern infiziert hat, sei völlig unklar, so Dr. Monika Spannenkrebs, Leiterin des Ge­sundheitsamtes Biberach. Bisher sei das der einzige Erkrankungsfall im Landkreis. Das Kreisgesundheitsamt hat Kontaktpersonen bereits am vergangenen Freitag zum Hausarzt/Kinderarzt geschickt, um den Impfstatus zu überprüfen und feh­lende Impfungen vorzunehmen.

Die Masern sind eine schwere Infektionskrankheit, die durch ein Virus hervorge­rufen wird. Masern sind ausgesprochen ansteckend. Die Masernerkrankung be­ginnt zunächst wie eine schwere Erkältung, später kommt hohes Fieber bis 39 Grad hinzu, typisch ist eine Bindehautentzündung und kleine weiße Flecken auf der Wangenschleimhaut. Nach vier bis fünf weiteren Tagen beginnt der Masern­ausschlag am Kopf und hinter den Ohren und breitet sich über den ganzen Kör­per aus. Die gesamte Krankheitsdauer beträgt etwa 22 Tage. Eine Masernerkran­kung löst eine mehrwöchige Immunschwäche aus, in der eine hohe Empfänglich­keit für bakterielle Infektionen besteht, so für Entzündungen des Mittelohrs oder Lungenentzündungen. Selten, aber gefürchtet ist eine Gehirnentzündung, die bleibende Schäden am zentralen Nervensystem hinterlassen kann.

„Allen Eltern im Landkreis rate ich nochmals dringend, den Impfschutz ihrer Kinder im Impf­buch zu überprüfen. Sollte keine zweimalige Impfung gegen Masern, in der Regel als Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR- Impfung) dokumentiert sein, sollte eine Impfung erfolgen.“ so Dr. Wolfgang Schätzle, Leiter des Sachgebietes Infektionsschutz.“ Auch für alle nach 1970 Geborenen, die nicht- oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder de­ren Impfstatus unklar ist, wird laut STIKO (Ständige Impfkommission) eine einma­lige Impfung gegen Masern empfohlen, insbesondere wenn sie im Gesundheits­dienst und in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind.“ Ein einzelner Erkrankungsfall kann je nach Impfrate der Umgebung einen Masernausbruch auslösen. Dann sind auch Kinder unter einem Jahr gefährdet, die aufgrund ihres Alters noch nicht geimpft werden können und normalerweise von der sogenannten Herdenimmunität einer gut geimpften Umgebung profitieren dürfen.