Memmingen – Beweisaufnahme im Fall des Amokalarms bei Gericht abgeschlossen

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Memmingen + 19.02.2013 + 13-0323

IMG 6379Die Große Jugendkammer am Landgericht Memmingen hat am Dienstag, 19.02.2013, die Beweisaufnahme fortgesetzt und auch abgeschlossen. Es wurden noch fünf Zeugen einvernommen, unter ihnen derjenige Polizeibeamte, der die Spurensicherung am Tatort durchgeführt hatte. Er hat angegeben, auf dem Sportplatz in Steinheim im Bereich des Unterstandes, wo sich der Angeklagte aufgehalten hatte, 75 Patronenhülsen (52 Kaliber 9 mm; 23 für die Luftdruckwaffe), 179 Patronen des Kalibers 9 mm und 106 Patronen der Luftdruckwaffe  gefunden zu haben.
Weiter hat die Kammer vier Sachverständige und den Vertreter der Jugendgerichtshilfe angehört. Die Sachverständigen haben sich einmal zur Sicherung des Waffenraumes und zu dem Schlüsseltresor geäußert. Der jugendpsychiatrische Sachverständige hat die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten und dessen Verantwortlichkeit nach dem Jugendstrafrecht bestätigt. Der Waffensachverständige erörterte im Wesentlichen die einzelnen Schussrichtungen und den Grad der Gefährdung, der sich dadurch für die betroffenen Polizeibeamten ergeben hat.


Die Verhandlung wird am Mittwoch, 20.02.2013, um 8.30 Uhr, mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt. Nach derzeitigem Sachstand kann mit der Verkündung eines Urteils im Anschluss daran am späten Vormittag gerechnet werden.