Ein Gesetzesentwurf zur anonymen Geburt soll geschaffen werden

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Justizministerium Bayern | 20.01.2012 | 12-0146

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt den am Freitag, 20.01.2012, bekannt gegebenen Plan der Bundesfamilienministerin, eine gesetzliche Regelung für die anonyme Geburt in die Wege zu leiten. „Seit langem weise ich darauf hin, dass wir Frauen in Notlagen die Möglichkeit geben müssen, in einem Krankenhaus sicher ohne Angst zu gebären. Wir brauchen ein Gesetz, das diesen Frauen Sicherheit gibt und die anonyme Geburt aus dem rechtlichen Graubereich, in dem sie sich zur Zeit befindet, herausholt. Ich freue mich deshalb, dass nun Bewegung in die Diskussion kommt und sich auch die Bundespolitik der Sache annimmt.“
 Nach Auffassung von Ministerin Merk sollte Kern einer solchen Regelung ein klar definiertes Stufenmodell sein. Eine gesetzliche Regelung zur vertraulichen Geburt sollte gewährleisten, dass die Frauen ihre Identität nicht sofort preisgeben müssen. Die persönlichen Daten sollten zwar erfasst werden, jedoch bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes unter Verschluss bleiben. Erst danach soll es zu einer Offenbarung der Daten kommen können. Als ultima ratio soll nach Auffassung von Merk auch eine anonyme Geburt unter völliger Geheimhaltung der persönlichen Daten möglich sein. Weder anonyme noch vertrauliche Geburt sollten nach den Vorstellungen Merks eine Pflichtberatung als Voraussetzung haben. „Die Frau darf nicht zu einem Gespräch gezwungen werden. Die Beratung soll Hilfe und nicht Zwang sein. Alles andere wäre kontraproduktiv.“