Bayern als BHV1-freie Region anerkannt – Verhaltensregeln

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Landratsamt Ostallgäu | 25.10.2011 |

Mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 12.10.2011 wurde der gesamte Freistaat Bayern als BHV1-freie Region anerkannt. Dies bedeutet, dass das Verbringen von Rindern aus anderen Bundesländern nach Bayern ab sofort nur noch bei Erfüllung zusätzlicher Gesundheitsbedingungen und mit zusätzlichen, erweiterten Bescheinigungen möglich ist.

Zucht- und Nutzrinder müssen vor dem Verbringen in Bayerische Bestände eine mindestens 30-tägige Quarantäne mit zusätzlicher BHV1-Untersuchung (frühestens 21 Tage nach Quarantänebeginn) durchlaufen haben und von einer gesonderten BHV1-Bescheinigung, auf der dies bestätigt wird, begleitet sein. Für Schlachtrinder und Mastkälber/Fresser gelten erleichterte Bedingungen.

Es wird Landwirten und Viehhändlern zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten empfohlen ab sofort keine Rinder aus anderen Bundesländern in bayerische Bestände zu verbringen, die die geforderten Zusatzgarantien nicht erfüllen!

Bei Fragen steht das Veterinäramt Ostallgäu, Telefon 08342/911-213 gerne zur Verfügung.

BHV1_Merkblatt_11-10-26.pdf
Definition von BHV1