Bundesrat will Bewährungshelfern mehr Rechte einräumen

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Bundesrat | 08.07.2011 | 11-528

Die Länder möchten mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf eine klare gesetzliche Regelung für die Datenübermittlung zwischen Bewährungshelfern, Polizei, Strafvollstreckungsbehörden und Justizvollzug schaffen.

Die bisher bestehenden Vorschriften des Strafgesetzbuches berücksichtigen nach Ansicht der Länder nicht hinreichend, dass die Bewährungshelfer im Rahmen ihrer Tätigkeit Erkenntnisse über Probanden erlangen können, die zum Beispiel zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. Diese müssten den jeweils zuständigen Behörden auf direktem Wege und unverzüglich übermittelt werden, was nach geltendem Recht jedoch nicht möglich ist. Derzeit müssen Bewährungshelfer ihre Erkenntnisse dem überwachenden Gericht oder der Führungsaufsichtsstelle mitteilen, wodurch es häufig zu Zeitverzögerungen kommt. Die vorgeschlagene Neuregelung soll dies zukünftig verhindern.

Der Bundesrat leitet den Gesetzentwurf zunächst der Bundesregierung zu. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden. Hierbei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit

Drucksache 354/11 (Beschluss)