DGB zum Gesetzentwurf „Beschäftigungsdatenschutz“

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Berlin | 22.05.2011 | 11-022

Der vorliegende Gesetzentwurf muss gestoppt werden„, sagte Michael Sommer, DGB-Vorsitzender, zur morgigen Anhörung zum Beschäftigtendatenschutzgesetz im innenpolitischen Ausschuss des Deutschen Bundestages am Sonntag in Berlin.

Der Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzgesetz schützt nicht die Daten der Beschäftigten, sondern legalisiert die Überwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Er erlaubt dem Arbeitgeber Gesundheitsdaten im laufenden Beschäftigungsverhältnis zu ermitteln, Screenings auch ohne konkreten Tatverdacht durchzuführen und Videoüberwachung erheblich auszudehnen. Dieser Entwurf schützt ausschließlich die Interessen der Arbeitgeber an Überwachung und Bespitzelung von Beschäftigten am Arbeitsplatz.

Wir fordern die Abgeordneten der schwarz-gelben Koalitionsfraktionen auf, auch im Namen von über 800 Betriebs- und Personalratsgremien, diesen Entwurf zu beerdigen und einen neuen Anlauf zu nehmen. Die Ablehnung der vielen, auch großen Betriebs- und Personalratsgremien zeigt ganz deutlich: Dieser Gesetzesentwurf geht vollkommen an den Bedürfnissen und Realitäten in den Betrieben und Verwaltungen vorbei und wird den Praxistest nicht bestehen.
Der frühere Bundesinnenminister Schäuble hat nach den Datenskandalen vor drei Jahren angekündigt, den Schutz für Beschäftigte zu verbessern. Der vorliegende Gesetzentwurf verkehrt diese Ankündigung ins genaue Gegenteil: Statt die Beschäftigten besser zu schützen, wird der Arbeitnehmerschutz systematisch abgebaut. Es wird in der Tat in Zukunft weniger Datenschutzskandale geben, weil das, was bisher Skandal war, nun gesetzlich erlaubt ist. Wer Beschäftigtenschutz am Arbeitsplatz ernst nimmt, muss dieses Gesetz stoppen.

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