COVID-19 | Landkreis Neu-Ulm: Häusliche Isolation wieder auf 14 Tage erweitert

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Nachdem der Präsenzunterricht für viele Klassen wieder möglich ist und das Thema Virusmutationen eine zunehmende Rolle spielt, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Änderungen bei den Quarantänebestimmungen erlassen. Bei den genannten Regelungen wird nicht unterschieden, ob es sich um eine Virusmutation handelt. Die folgenden Vorgaben sind bei allen Varianten gleich.

Quarantäne für Kontaktpersonen der Kategorie 1

Unter Kontaktpersonen der Kategorie 1 versteht man Personen, die engen Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten (das heißt jemanden, der positiv auf das Coronavirus getestet wurde). Deshalb ist das Risiko für diese Personen höher, dass sie sich als Kontaktperson auch mit dem Coronavirus angesteckt haben könnten.

Nach der Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) gilt für alle Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP 1) ab sofort:

  • 14 Tage häusliche Absonderung (Quarantäne)
  • Die frühere Möglichkeit, die Quarantäne aufgrund eines negativen Testergebnisses zu verkürzen, entfällt generell. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um das „ursprüngliche“ Coronavirus oder eine Mutation des Coronavirus handelt.
  • Die Quarantäne endet, wenn ein Test nach 14 Tagen gemacht wird und das Ergebnis negativ ist. Dabei kann ein Antigenschnelltest oder ein PCR-Test vorgenommen werden. Eine gesonderte Information zur Aufhebung der Qurantäne durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst erfolgt nicht.
  • Treten während der Quarantäne Symptome auf, die auf COVID-19 hinweisen, ist umgehend ein Test vorzunehmen. Symptome sind z. B. Husten, erhöhte Temperatur/Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs- bzw. Geschmackssinns, Kurzatmigkeit, allgemeine Schwäche.
  • Auch nach vollständiger Impfung der KP 1 ist eine Quarantäne erforderlich.

Außerdem wird sich der Öffentliche Gesundheitsdienst zu Beginn der Quarantäne bei den Kontaktpersonen melden.

Quarantäne in Schulen und Kindertageseinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungen)

Grundsätzlich ist zwischen Antigenschnelltests und PCR-Tests zu unterscheiden.

Falls ein Schnelltest ein positives Ergebnis aufzeigt, muss sich der Betroffene unmittelbar in Quarantäne begeben. Außerdem soll im Anschluss unmittelbar ein PCR-Test vorgenommen werden. Nur wenn das Ergebnis des PCR-Tests negativ ist, darf die Quarantäne wieder verlassen werden. Das heißt, bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses darf die Gemeinschaftseinrichtung nicht besucht werden. Sollten danach jedoch Symptome auftreten, ist erneut ein PCR-Test zu machen.

Wenn der PCR-Test ebenfalls ein positives Ergebnis aufweist, gilt die betroffene Person als bestätigter Fall. Dann wird der Öffentliche Gesundheitsdienst Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wenn ein bestätigter Fall anhand eines PCR-Tests an einer Schule oder in einer Schulklasse auftritt, dann nimmt der Öffentliche Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt) eine Einstufung vor, ob es sich bei den Mitschülerinnen und Mitschülern bzw. Lehrkräften um Kontaktpersonen der Kategorie 1 handelt.

Für KP 1 in Gemeinschaftseinrichtungen gilt folgendes:

  • 14 Tage häusliche Absonderung (Quarantäne)
  • Die bisherige Möglichkeit, sich als KP 1 nach fünf Tagen aus der Quarantäne frei zu testen, gibt es nicht mehr.
  • Die Quarantäne endet, wenn ein Test nach 14 Tagen gemacht wird und das Ergebnis negativ ist. Dabei kann ein Antigenschnelltest oder ein PCR-Test vorgenommen werden.
  • Treten während der Quarantäne Symptome auf, die auf COVID-19 hinweisen, ist umgehend ein Test vorzunehmen. Symptome sind z. B. Husten, erhöhte Temperatur/Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs- bzw. Geschmackssinns, Kurzatmigkeit, allgemeine Schwäche.
  • Auch nach vollständiger Impfung der KP 1 ist eine Quarantäne erforderlich.

Für Kontaktpersonen der Kategorie 1 in Kindertageseinrichtungen gelten die selben Quarantänebestimmungen.

Tritt während der Prüfungsphase in einer Abschlussklasse ein bestätigter Fall in der Klasse auf, dürfen alle KP 1 auch ohne das Vorliegen ihres Testergebnisses die Quarantäne verlassen, um an den Abschlussprüfungen teilzunehmen. Dabei muss das Hygienekonzept strikt eingehalten und ein Abstand von mindestens zwei Metern gewahrt werden.

Aktuell befinden sich aufgrund bestätigter Fälle die Kontaktpersonen von drei Schulklassen (Neu-Ulm, Illertissen) sowie zwei Kindertageseinrichtungen (Neu-Ulm, Illertissen) in Quarantäne.

Testungen

PCR-Tests nehmen das Testzentrum des Landkreises sowie niedergelassene Ärzte vor. Eine Anmeldung im Testzentrum ist erforderlich unter https://landkreis.neu-ulm.de/de/Corona-Testzentrum.html. Bei Testungen über den Hausarzt, diesen bitte unbedingt vorher erst telefonisch kontaktieren. Personen mit Krankheitssymptomen werden im Testzentrum nicht getestet. In diesem Fall bitte Kontakt mit dem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116117) aufnehmen.

Für die Testungen zum Ende der Quarantäne (vorausgesetzt es liegen keine Symptome) vor, kann man sich an das Testzentrum des Landkreises Neu-Ulm, an den Hausarzt oder eine weitere geeignete Teststelle wenden. Aktuell befinden sich über die Apotheken zusätzliche Teststellen für Schnelltests in Planung und Vorbereitung. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Apotheke.

Weitere Infos unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html und https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#Allgemeinverfuegungen (Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie 1 und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus geteste Personen).