Alkoholverbot in der Memminger Innenstadt – Stadtverwaltung erlässt 9. Allgemeinverfügung

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Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatte ein bayernweites Verbot des Konsums von Alkohol auf öffentlichen Flächen gegolten. Vor kurzem war dies gerichtlich außer Kraft gesetzt worden. In der 9. Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen sind nun stark frequentierte Plätze sowie die Kramerstraße in der Memminger Innenstadt als öffentliche Flächen definiert, wo der Konsum von Alkohol nicht gestattet ist.

 

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