COVID-19 | Fragen und Antworten zum Thema „Corona-Impfung“

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Wann startet die Impfung gegen das Coronavirus?

Stand heute geht das Bundesgesundheitsministerium davon aus, dass am 27.12.2020 mit dem Impfen in den Bundesländern begonnen werden kann. Der Zeitplan sieht wie folgt aus: Am 21. Dezember tagt der Zulassungsausschuss der EMA. Danach plant die EU-Kommission, die Zulassung zu erteilen. Anschließend folgt die Freigabe der Impfstoff-Chargen durch das Paul-Ehrlich-Institut. Erst dann kann Biontech den Impfstoff an die 27 Anlieferungszentren der Länder ausliefern. Danach liegt es in der Hand der Länder, den Impfstoff an ihre regionalen Zentren zu verteilen und mit der Impfung zu beginnen. Der Schwerpunkt wird zunächst auf den Alten- und Pflegeeinrichtungen liegen.

Wie erfahren Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit, sich impfen zu lassen?

Für die Organisation und den Betrieb der Impfzentren sowie die Terminvergabe sind die Bundesländer zuständig.

Müssen sich alle impfen lassen?

Nein. Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig.

Wieviel Impfstoff steht zur Verfügung?

Bis Ende Januar 2021 werden deutschlandweit 3-4 Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. Alle Lieferungen werden nach ihrem Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt. Für das gesamte erste Quartal wird mit 11 bis 13 Millionen Impfdosen gerechnet.

Wenn alle Impfstoff-Kandidaten zugelassen werden sollten, erhält Deutschland voraussichtlich insgesamt 300 Millionen Dosen. Diese Zahl ergibt sich aus der Anzahl von Dosen, die wir aus den Verträgen der EU erhalten, und den Impfstoffdosen, die wir von deutschen Herstellern bekommen, die wir gefördert haben.

Wo kommt die Lieferung an?

Die Hersteller liefern den Impfstoff an zentrale Stellen in den EU-Mitgliedstaaten. Innerhalb Deutschlands werden die Impfdosen nach Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt und an 27 von den Ländern benannte Anlieferungsstellen geliefert.

Welche Aufgaben übernimmt der Bund?

Der Bund beschafft und finanziert alle Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen. Der Bund organisiert die Verteilung der COVID-19-Impfstoffe an die von den Bundesländern eingerichteten Anlieferungsstellen.

Welche Aufgaben haben die Länder?

Die Länder sorgen  für eine sichere Lagerung und Verteilung vor Ort. Sie  organisieren  und betreiben auch die Impfzentren und die mobilen Impfteams, die beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie das Personal dort impfen. Die Impfzentren werden von der niedergelassenen Ärzteschaft, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigungen, und ggf. medizinischem Personal der Krankenhäuser unterstützt. Die Vorbereitung und Durchführung kann auch durch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen unterstützt werden.

Wer wird zuerst geimpft?

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese Rechtsverordnung soll rückwirkend ab 15.Dezember 2020 in Kraft treten.

Eine Priorisierung ist notwendig, weil  zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen.

Wie läuft das Terminmanagement?

Die Impfberechtigten werden informiert. Damit es nicht zu langen Warteschlangen vor Impfzentren kommt, wird  es ein einheitliches Terminmanagement geben. Das BMG hat  gemeinsam  mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Basis des bestehenden Systems der Terminvergabe der Terminservicestellen mit der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 ein standardisiertes Modul erarbeitet.  Dieses Modul wird voraussichtlich von allen Bundesländern genutzt.

Wer zahlt was?

Die Impfung in den Impfzentren wird für die Bevölkerung kostenlos sein – unabhängig vom Versicherungsstatus. Auf Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes hat das BMG eine entsprechende Rechtsverordnung erarbeitet. Der Bund zahlt den Impfstoff. Die Kosten für den Aufbau und die Organisation der Impfzentren tragen die Länder und die gesetzliche Krankenversicherung (Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds) sowie  die Private Krankenversicherung. Wenn in der zweiten Phase in den Arztpraxen geimpft werden kann, übernehmen wie üblich gesetzliche und private Krankenversicherung die ärztliche Leistung.

Mit welchen Kosten rechnen wir?

Die Gesamtkosten hängen davon ab, welcher Impfstoff in welchen Mengen und zu welchem Preis geliefert wird. Und natürlich davon, wie viele Menschen sich am Ende impfen lassen. Daher ist eine abschließende Kostenschätzung noch nicht möglich.

Wer impft? Und wo kommt das Personal her?

Die Impfaufklärung ist zwingend von Ärzten vorzunehmen. Die Impfung selbst kann auch an medizinisches Assistenzpersonal delegiert werden. Die Länder und Kommunen müssen sicherstellen, dass ausreichend Personal vorgehalten wird, um die Impfzentren zu betreiben. Dabei werden sie insbesondere von niedergelassenen Ärzten und medizinischem Personal aus Krankenhäusern vor Ort unterstützt. Aber auch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen können bei der Organisation und den Betrieb vor Ort helfen.

Wer entscheidet, wer welchen Impfstoff bekommt? Was ist, wenn der eine Impfstoff nur einen Wirkungsgrad von 90, der andere aber von 95% hat?

Für jeden COVID-19  Impfstoff, für den eine Zulassung erteilt wird, müssen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in klinischen Prüfungen nachgewiesen werden und ein günstiges Nutzen/Risiko –Profil durch die Zulassungsbehörde bescheinigt werden.

In der ersten Phase der Verimpfung von COVID-19 Impfstoffen in Impfzentren oder über mobile Impfteams spielt die Verfügbarkeit des Impfstoffs eine wichtige Rolle. Bei der Auswahl des Impfstoffs werden die STIKO-Empfehlungen und die Vorgaben der Zulassung berücksichtigt, z.B. hinsichtlich der zu impfenden Patientengruppen. In einer zweiten Phase der Impfung, wenn zugelassene Impfstoffe in genügender Zahl zur Verfügung stehen, erfolgt die Impfung auch in Arztpraxen.

Muss ich mich zwei Mal impfen lassen?

Der Biontec/Pfizer-Impfstoff wird in zwei Dosen innerhalb von drei Wochen  verimpft, um sicherzugehen, dass eine vollständige Immunität gegen das Virus erreicht wird.

Muss ich nach der Impfung noch eine Maske tragen? Werde ich von Einschränkungen befreit, wenn ich geimpft bin?

Die bestehenden Empfehlungen (AHA-Regeln) und Einschränkungen zum Infektionsschutz gelten für alle weiter.

Wer überwacht die Impfreaktionen (Nebenwirkungen)?

Auch bei breiter Anwendung wird die Wirksamkeit, Sicherheit und auch die Schutzdauer der COVID- Impfstoffe fortlaufend vom pharmazeutischen Unternehmer selbst sowie durch das Paul-Ehrlich Institut und die zuständigen Gremien bei der Europäischen Arzeneimittelagentur (EMA)überprüft und bewertet. Bei Hinweisen auf mögliche Nebenwirkungen kann damit sehr schnell reagiert werden. Nebenwirkungen können beim Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden über eine Webseite: www.nebenwirkung.bund.de   und eine App, die das PEI zum Impfstart in den App-Stores zur Verfügung stellt.

Wie wird der Erfolg der Impfkampagne überwacht?

Wir werden die Wirkung der Impfkampagne dokumentieren. Dazu müssen wir wissen, wie gut Deutschland vor Corona geschützt ist. Das heißt: Wir brauchen die zeitnahe, verlässliche Informationen, wie viele Personen, in welcher Altersgruppe, wo, mit welchem Impfstoff versorgt wurden. Dafür wird ein elektronisches Meldesystem eingerichtet. Es werden nicht-personenbezogene Daten zu erfolgten Impfungen (Alter, Geschlecht, Land-/Stadtkreis, Impf-Indikation, Ort der Impfung, Impfdatum, Impfstoff-Produkt, verabreichte Dosis) aus den Impfzentren direkt an das RKI übermittelt. Darüber hinaus wird das RKI regelmäßige repräsentative Befragungen zur Impfakzeptanz durchführen.

Wie gut die Impfung vor einer Ansteckung schützt, wird ebenfalls durch das RKI überwacht. Dem Robert Koch-Institut werden bei gemeldeten COVID-19-Fällen unter anderem auch Informationen zum Impfstatus übermittelt. Aus einem Vergleich des Anteils Geimpfter unter den COVID-19 Meldefällen mit dem Anteil Geimpfter in der Bevölkerung kann man dann grob die Effektivität der Impfung schätzen.

Wer haftet bei Schäden?

Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind selten, aber nie ganz auszuschließen. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut beobachtet auftretende Nebenwirkungen aufmerksam. Verdachtsfälle von Impfkomplikationen können dem PEI direkt über die Webseite übermittelt werden. Jeder kann sich dort melden, wenn er oder sie einen Zusammenhang mit der Impfung vermutet. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und die Unternehmen sind zu den Meldungen verpflichtet. Darüber hinaus kann eine Meldung künftig auch über eine spezielle App erfolgen. Diese wird vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelt und ist in Kürze in den App-Stores verfügbar.

Wenn es durch die Anwendung des Impfstoffs zu einer Schädigung kommt, kommt je nach Fallgestaltung eine Haftung u.a. des pharmazeutischen Unternehmens aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen in Betracht. Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Infektionsschutzgesetz (§ 60 Abs. 1 S. 1 IfSG) ist auch genau geregelt, wann jemand einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand durch eine Impfung, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen wurde, gesundheitlichen Schaden erlitten hat.

Wie sicher sind die Impfstoffe?

Die klinischen Studien zur Verträglichkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe wurden in drei Studienphasen überprüft. Vor allem die klinischen Prüfungen der Phase 3 wurden sehr breit angelegt. Zudem wurden in vorbereitenden nichtklinischen Studien die Impfstoffe mit erhöhter Wirkstoffmenge an Tieren untersucht, um mögliche Auswirkungen auf den Körper zu untersuchen, die Schäden anzeigen könnten. Die Qualitätsanforderungen im europäischen Zulassungsverfahren sind sehr hoch. Das ist auch eine Frage der Verlässlichkeit und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der EU.

Auch nach Verfügbarkeit eines zugelassenen Impfstoffs, finden weiterhin Untersuchungen statt, um weitere Informationen zur Sicherheit des Impfstoffs (z.B. Auftreten seltener unerwünschter Wirkungen) nach Anwendung in größeren Bevölkerungsgruppen zu erhalten.

Sind die neuen mRNA-Impfstoffe ausgereift?

Zu mRNA-Impfstoffen liegen bereits gute wissenschaftliche Erkenntnisse vor. Bei umfangreichen Tierversuchen mit mRNA-Impfstoffen gab es bislang keine Hinweise auf schwere Nebenwirkungen oder Schäden. Die klinischen Studien als Zulassungsgrundlage mit den Covid-19-mRNA-Impfstoffen waren sehr umfangreich und haben mehrere zehntausend Probanden eingeschlossen. Die Probanden werden dabei intensiv medizinisch beobachtet.

Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html

COVID-19-Impfen aus medizinischer Sicht

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html