COVID-19 | Landratsamt Ostallgäu: FAQ Corona-Pandemie und Wirtschaft

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Da die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie nicht ausreichend waren, um das Infektionsgeschehen in Bayern nachhaltig zu begrenzen, hat die Bayerische Staatsregierung weitere Maßnahmen beschlossen. Die Maßnahmen gelten vom 16. Dezember 2020 bis derzeit 10. Januar 2021. Die elfte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) mit allen Maßnahmen und Regelungen im Detail finden Sie unter folgendem Link (und im Anhang):

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/

Bitte beachten Sie insbesondere Teil 4 der Verordnung „Wirtschaftsleben“. Dort regelt § 12 den Bereich „Handels- und Dienstleistungsbetriebe“.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat zudem eine Liste zur Beantwortung häufig gestellter Fragen (FAQ) für die Wirtschaft gemäß der neuen Vorordnung veröffentlicht. Die aktuelle Fassung finden Sie unter folgendem Link (und im Anhang):

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/12/faq_corona_krise_und_wirtschaft_20201215.pdf

Die Liste wird sicherlich in den kommenden Tagen vom Ministerium fortgeschrieben und enthält Positiv- wie Negativaufzählungen von Betrieben. Es liegt in der Verantwortung der Betriebe, sich dahingehend selbst zu informieren. Wir möchten besonders auf die Ausführungen unter 2. „Mischbetriebe des Handels oder der Dienstleistungen“ hinweisen:

„Beispiele Kiosk, Handel mit verschiedenen Sortimenten, Schreibwarenhandel mit Poststation, Lottoläden werden nach dem Schwerpunktprinzip beurteilt. Sie können insgesamt öffnen, wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit (mehr als 50 %) im erlaubten Bereich (Beispiel Verkauf von Lebensmitteln, Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften) liegt. Sie können dann auch die übrigen Sortimente verkaufen, um die betrieblichen Abläufe nicht zu belasten. Bei Mischbetrieben, bei denen der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im nicht erlaubten Bereich liegt, kann ausschließlich der erlaubte Teil (etwa Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften) weiter erfolgen.“

Das Bürgertelefon der Stadt Kaufbeuren ist natürlich aktiv. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können unter 08341 437-444 Fragen rund um die neuen Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr erreichbar. Zu den Telefonzeiten ist auch eine Auskunft per Mail möglich: corona@kaufbeuren.de

Eingehende Emails werden außerhalb der Telefonzeiten nicht bearbeitet.

Für Gesundheitsfragen und Termine rund um Coronatests und Infektionsfälle ist weiterhin das Gesundheitsamt des Landratsamts Ostallgäu unter 08342 911-623 zuständig. Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr. E-Mail: hotline@lra-oal.bayern.de

 

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