Biberach | Corona-Virus: Landratsamt bereitet sich weiter darauf vor

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Nach wie vor gibt es im Landkreis Biberach keinen nachgewiesenen Coronafall (Stand 1. März 2020, 16 Uhr). Es werden jedoch noch immer sehr viele Influenzafälle dem Kreisgesundheitsamt gemeldet.

Zahlreiche Ämter im Landratsamt bereiten sich auf einen möglichen Nachweis eines Coronaviruses im Landkreis vor. Ämterübergreifend wird die Lage ständig beurteilt und bewertet. Das Landratsamt informiert aktuell über www.biberach.de. Dort sind insbesondere auch die Informationen des Kultusministeriums für Schulen und Kindertagesstätten hinterlegt. Danach empfiehlt das Kultusministerium aktuell für Schulen und Kindertagesstätten folgendes:

  • Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.

  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.

  • Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.

  • Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

Auf den Internetseiten des Landratsamtes gibt es ferner Hygienehinweise, Hinweise für Bürgerinnen und Bürger, für Reiserückkehrer und Ärzte. Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr sowie samstags und sonntags zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter 0711/904-39555 telefonisch zu erreichen.

Informationen für die Gemeinden

Am Dienstag wird Landrat Dr. Heiko Schmid die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises über die Lage informieren, um im Bedarfsfall in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden als Ortpolizeibehörde handeln zu können.

Das Kreisgesundheitsamt steht im ständigen Austausch mit dem Landesgesundheitsamt, den Rettungsdiensten, Kliniken und Ärzten, um angemessen und situationsgerecht Entscheidungen vorbereiten und treffen zu können.

Bei einem Nachweis des Coronavirus im Landkreis veranlasst das Gesund-heitsamt auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes alle erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen. Hierzu zählen beispielsweise die Isolierung be-troffener Patienten, die Erfassung und Untersuchung von Kontaktpersonen und die Absonderung ansteckungsverdächtiger Kontaktpersonen zum Beispiel durch häusliche Beobachtung.

Im Falle einer landesweiten Ausbreitung wird das Kompetenzzentrum Gesund-heitsschutz beim Landesgesundheitsamt die zentrale Koordination im Land übernehmen und die Gesundheitsämter vor Ort unterstützen.

Hygienehinweise

Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (zirka ein bis zwei Meter) nach Ansicht des Robert-Koch-Instituts auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.