Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung will die Unterbringung von suchtkranken Straftätern im Maßregelvollzug reformieren, einigen Abgeordneten aus den Reihen der Grünen reicht das wohl nicht. Das berichtet der „Spiegel“. Bislang können Gerichte sozial gefährdete oder gefährliche suchtkranke Straftäter in Entziehungsanstalten einweisen.
Weil die Therapieeinrichtungen bundesweit überbelegt sind, sollen die Betroffenen künftig häufiger in Gefängnissen landen. So sieht es ein Gesetzentwurf zur Reform des Paragrafen 64 im Strafgesetzbuch vor, die noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden soll. Der soll enger gefasst werden: Nur wenn die begangene Straftat großteils mit einer übermäßigen Drogensucht zusammenhängt, soll ein Straftäter in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden können. Mehrere Abgeordnete der Grünen befürchten Nachteile für suchtkranke Straftäter. „Es werden dadurch mehr Menschen mit Suchterkrankungen ohne adäquate Therapiemöglichkeiten im Strafvollzug sein“, sagte die Grünenpolitikerin Kirsten Kappert-Gonther dem „Spiegel“. Sie und andere fordern bessere Therapieangebote in den Haftanstalten. Es brauche ein Gesamtkonzept der Versorgung innerhalb und außerhalb der Anstalten und eine weitreichendere Reform.
Foto: Drogenabhängiger, über dts Nachrichtenagentur