EuGH: Thermofenster unzulässig – Schadenersatz möglich

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Luxemburg (dts Nachrichtenagentur) – Käufer von Dieselfahrzeugen können Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn ein sogenanntes Thermofenster zur Abgasreinigung in ihrem Auto verwendet wird. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor, das am Dienstag verkündet wurde. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.