Schiedsgericht schlägt Vergleich im Streit der Grünen mit Palmer vor

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Im Parteiausschlussverfahren gegen Boris Palmer hat das Landesschiedsgericht der Grünen in Baden-Württemberg einen Vergleich vorgeschlagen. Palmer solle die Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember 2023 ruhen lassen, teilte das Parteischiedsgericht am Samstag mit. Bis zu diesem Zeitpunkt solle die Partei mit ihrem prominenten Mitglied Gespräche darüber führen, wie der Kommunalpolitiker „innerparteilich kontroverse Meinungen äußern könne, ohne gegen die Ordnung der Partei zu verstoßen“.
Palmer und die Grünen haben nun bis zum 16. Mai Zeit zu entscheiden, ob sie den Vergleich annehmen. Wenn nur eine Seite ablehnt, geht das Verfahren weiter. 
Boris Palmer und sein Anwalt waren für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Die Grünen müssen über den Schlichtungsvorschlag nach Angaben eines Sprechers erst in ihren Gremien beraten.
Die baden-württembergischen Grünen hatten auf ihrem Landesparteitag im Mai 2021 ein Parteiausschlussverfahren gegen den Tübinger Oberbürgermeister beschlossen. Anlass war ein rassistischer Post über den früheren Fußballnationalspieler Dennis Aogo auf Facebook. Nach Palmers Angaben war sein Eintrag satirisch gemeint. 
Bereits zuvor hatte der bundesweit bekannte Politiker mit Äußerungen zur Flüchtlingspolitik und zu Corona-Maßnahmen mit seiner Partei über Kreuz gelegen. Die damaligen Landesvorsitzenden Sandra Detzer und Oliver Hildenbrandt hatten den Antrag mit der „langen Liste von kalkulierten Ausrutschern und inszenierten Tabubrüchen“ begründet.
Das Parteiausschlussverfahren beeinflusst auch die Oberbürgermeisterwahl in Tübingen im Oktober dieses Jahres. Amtsinhaber Palmer hatte mit Verweis aus das Ausschlussverfahren entschieden, sich nicht einem Mitglieder-Votum der Grünen zu stellen, sondern als unabhängiger Kandidat anzutreten. Die Grünen haben inzwischen eine eigene Kandidatin nominiert.
bst/mt

© Agence France-Presse