Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesanwaltschaft hat gegen eine weitere sogenannte IS-Rückkehrerin Anklage erhoben. Ihr würden Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Beihilfe zum Völkermord vorgeworfen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Die Frau war demnach im April 2014 über die Türkei nach Syrien gereist, um sich dort der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.
Kurz nach ihrer Ankunft in Syrien soll sie nach islamischen Ritus einen IS-Kämpfer geheiratet haben. Mit ihm habe die Angeschuldigte nacheinander in insgesamt drei Häusern oder Wohnungen im Bereich der Städte Tal Abyad und Raqqa gelebt, so die Bundesanwaltschaft. Deren rechtmäßige Bewohner seien vor dem IS geflohen oder von diesem vertrieben worden. Eines der Häuser habe der Ehemann zusammen mit anderen IS-Kämpfern unter Einsatz von Waffengewalt gestürmt, während die Angeklagte den Vorgang beobachtet haben soll. Die Frau führte den Ermittlern zufolge für ihren Ehemann den Haushalt und ermöglichte ihm so weitere Tätigkeiten für den IS. Den im Februar 2015 geborenen Sohn soll sie im Sinne der IS-Ideologie erzogen haben. Während ihres Aufenthalts in Tal Abyad soll sie auch gemeinsam mit ihrem Mann regelmäßig als Zuschauerin „Bestrafungsaktionen“ des IS besucht haben, bei denen sogenannte Ungläubige misshandelt und zum Teil zu Tode gesteinigt wurden. Nachdem ihr Ehemann im April 2015 bei Kampfhandlungen ums Leben gekommen war, soll die Angeklagte nach islamischen Ritus die „Zweitfrau“ eines weiteren IS-Kämpfers geworden sein. Von September bis Oktober 2017 sei sie dann nach islamischem Ritus mit einem dritten IS-Kämpfer verheiratet gewesen, so die Karlsruher Behörde. Mit ihm habe sie verschiedene, vom IS zur Verfügung gestellte Unterkünfte in und um die syrische Stadt Mayadin bewohnt. Der Ehemann soll zu jener Zeit eine jesidische Frau als Sklavin gehalten haben, die er regelmäßig vergewaltigte. Dies habe die Angeklagte mitbekommen, so die Bundesanwaltschaft. Sie selbst soll die Gefangene „nahezu täglich“ misshandelt und der Frau unter anderem regelmäßig Schläge und Tritte verpasst haben. Bei einer Gelegenheit soll sie mit einer Taschenlampe Schläge gegen den Kopf der Sklavin ausgeführt haben. Zudem soll die Angeschuldigte gemeinsam mit ihrem Mann die Sklavin zur unentgeltlichen Hausarbeit und Kinderversorgung gezwungen sowie eine Flucht der Frau durch ständige Überwachung verhinderte haben. Sie habe die Jesidin auch wiederholt zu Gebeten nach islamischen Ritus aufgefordert, hieß es. Dies alles habe dem erklärten Ziel des IS gedient, „den jesidischen Glauben zu vernichten“, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Die IS-Rückkehrerin befand sich seit Ende 2017 in Gefangenschaft bei kurdischen Kräften in Syrien. Im Zuge ihrer Wiedereinreise nach Deutschland wurde sie am 7. Oktober 2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte am 17. Januar 2022 die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg übernommen.
Foto: Generalbundesanwalt, über dts Nachrichtenagentur