Städtebund: Zeitliche Streckung der Impfpflicht kann geboten sein

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Städte- und Gemeindebund hat Verständnis für die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Bayern gezeigt. „Man sollte die Impfpflicht nicht grundsätzlich in Frage stellen, aber in begründeten Ausnahmefällen kann eine zeitliche Streckung geboten sein“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben). „Wenn die Funktionsfähigkeit oder der laufende Betrieb gefährdet sind, kann es richtig sein, hier zusätzlichen Spielraum zu eröffnen.“

In der konkreten Umsetzung zeigen sich regionale Unterschiede, die den zeitgerechten Vollzug behinderten. „Während Sozialeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bei Ihrem Personal teilweise eine Impfquote von 97 Prozent melden, sieht dies offenbar bei vielen Einrichtungen in Bayern anders aus“, sagte Landsberg. „Entsprechendes dürfte wohl auch für einige ostdeutsche Bundesländer gelten.“ Die Schwierigkeiten seien teilweise vorhersehbar gewesen, kritisierte der Hauptgeschäftsführer. Zugleich seien sie „eine Mahnung, bei einer möglichen allgemeinen Impfpflicht vorab genau festzulegen, wie der Vollzug, die Umsetzung und die Kontrollen geregelt werden“.

Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur