Stuttgart (dts Nachrichtenagentur) – Ein vom Truppengeheimdienst MAD als Rechtsextremist eingestufter Ausbilder des „Kommandos Spezialkräfte“ (KSK) darf vorerst bei der Bundeswehr bleiben. Wie der „Spiegel“ berichtet, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Anfang 2020 ausgesprochene sofortige Entlassung des Offiziers verhindert. Das Verteidigungsministerium hatte dem Oberstleutnant arglistige Täuschung vorgeworfen, da er in seinem Einstellungsgespräch im Jahr 1991 nicht angegeben hatte, dass er als Jugendlicher in den späten Achtzigerjahren etwa zwei Jahre lang Mitglied bei der Jugendorganisation der NPD gewesen war.
Das Gericht dagegen bestätigte zwar, der Mann habe seine Vergangenheit zunächst verschwiegen, seine Mitgliedschaft bei den „Jungen Nationaldemokraten“ habe er aber vor seiner Ernennung zum Berufssoldaten und mehrmals gegenüber Vorgesetzten offengelegt. Des Weiteren hatte die Bundeswehr den Mann bereits im Februar 2019 vom Dienst bei der Zweiten Kommandokompanie des KSK suspendiert, da er nach Erkenntnissen des MAD in einer geschlossenen Facebook-Gruppe aktiv war, die der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ zugerechnet wird. Der Mann bestreitet diesen Vorwurf, auch das Gericht sah den Verdacht als nicht zwingend an. Nach seiner Suspendierung wurde der Offizier wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung und Depressionen krankgeschrieben. Für Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) bedeutet das Urteil einen empfindlichen Rückschlag beim Kampf gegen rechtsextreme Strömungen in der Bundeswehr. Nach der Enttarnung mehrerer Rechtsextremisten beim KSK hatte Kramp-Karrenbauer die Operation „Eiserner Besen“ zur Säuberung des Eliteverbands angekündigt und im Zuge eines Reformpakets die Auflösung der Zweiten Kommandokompanie des KSK beschlossen.
Foto: Bundeswehr-Soldat, über dts Nachrichtenagentur