Verbraucherschützer befürchtet Pleitewelle bei Reiseanbietern

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller hat vor einer größeren Pleitewelle bei Reiseanbietern im Zuge der Coronakrise gewarnt. Mit der zum Jahreswechsel wieder geltenden Insolvenzantragspflicht für Unternehmen „befürchte ich, dass eine Vielzahl von Reiseanbietern wegen Überschuldung Insolvenz anmelden muss“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). Dann könne das Geld der Versicherungen wieder nicht ausreichen, um den Schaden der Pauschalreisenden vollständig auszugleichen.

„Das Vertrauen in die Pauschalreise würde noch mehr beschädigt“, fügte Müller hinzu. „Die bittere Folge wäre, dass, wie bei Thomas Cook, die Steuerzahler für Versäumnisse aufkommen müssen.“ Der Gesetzgeber hat die Insolvenzantragspflicht für Firmen seit 1. März 2020 ausgesetzt. Unternehmen, die wegen der Coronakrise in Bedrängnis geraten, sind seither nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Bundesregierung verlängerte die zunächst bis Ende September geltende Sonderregelung bis Ende 2020. Müller warf der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Versäumnisse beim Schutz von Pauschalreisenden vor, weil die im Sommer angekündigte Neuregelung der Insolvenzabsicherung immer noch aussteht. Das zuständige Bundesjustizministerium sei zu lange untätig gewesen, sagte der VZBV-Chef. „Die Gefahr ist groß, dass sich das nun in der Krise rächen wird.“ Nach der Pleite des britischen Reisekonzerns Thomas Cook im vergangenen Jahr hatte die Regierung eine Reform der Vorschriften zur Insolvenzabsicherung von Reiseunternehmen angekündigt. Das Vorhaben kommt nur schleppend voran. Im Juni wurde ein „Eckpunktepapier“ mit dem Versprechen beschlossen, künftig einen „umfassenden Schutz der Reisenden zu gewährleisten“. Einen konkreten Gesetzentwurf gibt es bislang aber nicht. In Sachstandsberichten für den Tourismusausschuss des Bundestages, über die das „Handelsblatt“ berichtet, ist von einem ersten Regelungsvorschlag die Rede, der sich noch in der regierungsinternen „Vorabstimmung“ befinde. Ursprünglich sollte noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Jetzt heißt es einem Bericht der Regierung vom 4. November, es werde „beabsichtigt, die Neuregelung der Insolvenzsicherung noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen“.

Thomas Cook, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Thomas Cook, über dts Nachrichtenagentur