Luxemburg (dts Nachrichtenagentur) – Das umstrittene ungarische NGO-Gesetz verstößt gegen EU-Recht. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag hervor. Ungarn habe „diskriminierende und ungerechtfertigte Beschränkungen“ in Bezug auf einige Kategorien von Organisationen der Zivilgesellschaft und die sie unterstützenden Personen eingeführt, hieß es zur Begründung.
Das NGO-Gesetz regelt, dass Organisationen der Zivilgesellschaft finanzielle Zuwendungen aus dem Ausland offenlegen müssen. Demnach müssen sich solche Organisationen bei den ungarischen Behörden als „aus dem Ausland unterstützte Organisationen“ registrieren lassen, wenn der Zuwendungsbetrag, den sie in einem konkreten Jahr erhalten haben, einen bestimmten Schwellenwert erreicht. Auch die Anzahl der Zuwender, deren Unterstützung 500.000 Forint (etwa 1.500 Euro) erreicht oder überschreitet, muss dabei angegeben werden. Die EU-Kommission hatte wegen des Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet und schließlich vor dem EuGH geklagt.
Foto: Ungarisches Parlament, über dts Nachrichtenagentur