Finanzminister plant härteres Vorgehen im Cum-Ex-Skandal

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plant die härtere Verfolgung von Verantwortlichen im Cum-Ex-Skandal. „Es ist gut, dass die Staatsanwaltschaften gegen die Täter vorgehen“, sagte Scholz dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). Steuerbetrügereien gingen zu Lasten der Allgemeinheit – und unterminierten das Vertrauen in den Staat.

„Deshalb will ich sicherstellen, dass die Staatsanwaltschaften ausreichend Zeit für ihre Ermittlungsmaßnahmen erhalten, in dem die strafrechtliche Verfolgungsverjährung für Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung deutlich verlängert wird.“ Das sei man den ehrlichen Steuerzahlern schuldig, sagte Scholz. In den Steuerskandal Cum-Ex ist nach Angaben der Bundesregierung eine vierstellige Zahl an Personen verwickelt. „Mehr als 100 Banken auf vier Kontinenten sind von den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden betroffen sowie letztlich wohl circa 1.000 Verantwortliche“, heißt es in einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung, über den das „Handelsblatt“ berichtet. Konkret plant der Bundesfinanzminister die Frist für die absolute Verjährung zu verlängern. Durch die anvisierte Neuregelung „verlängert sich die Grenze der absoluten Verfolgungsverjährung auf das Zweieinhalbfache der gesetzlichen Verjährungsfrist anstelle des Doppelten“, also von 20 auf 25 Jahre, heißt es im Gesetzesentwurf. „Käme es zu keiner Verlängerung der absoluten Verfolgungsverjährung, würde schon in naher Zukunft eine Verjährung der ersten Taten drohen.“ Darüber hinaus will Scholz der Finanzwirtschaft mehr Meldepflichten und verschärfte Haftungsregeln auferlegen, wie aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an Verbände der Finanzwirtschaft hervorgeht, über das das „Handelsblatt“ berichtet. So plant das Finanzministerium „die Verschärfung der Haftungsregelungen für die Ausstellung fehlerhafter Steuerbescheinigungen“. Daneben soll die Finanzwirtschaft mehr Daten an die Finanzämter liefern, etwa Art und Umfang der Kapitalerträge bei bestimmten Wertpapier-Transaktionen.

Landgericht Bonn, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Landgericht Bonn, über dts Nachrichtenagentur